Betrug im Bezirk Rohrbach
Notstandshilfe kassiert und gearbeitet: Nun drohen drei Jahre Haft

- Dem Beschuldigten drohen nun drei Jahre Haft.
- Foto: FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
- hochgeladen von Ramona Gintner
Tätigkeit als selbstständiger Elektriker trotz Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe: Mann aus dem Bezirk Rohrbach nun vor Gericht.
BEZIRK ROHRBACH. Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs muss sich ein Mann aus dem Bezirk Rohrbach vor Gericht verantworten. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er im Zeitraum von 1. Februar 2023 bis 31. Mai 2024 als Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe gegenüber dem Arbeitsmarktservice nicht bekannt gegeben hatte, dass er weiterhin selbstständig tätig war.
Er soll mit Elektromaterial gehandelt sowie Elektroinstallationen vorgenommen und für diese Tätigkeiten auch Rechnungen ausgestellt haben. Das Arbeitsmarktservice wurde zur Aus-/Fortzahlung von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe in Höhe von insgesamt 14.628,06 Euro verleitet. Was nun droht? Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
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