Gastronomen sind verärgert
"Sechs-Personen-Regelung ist kontraproduktiv"
Viele Paare haben sich auf ihre Hochzeit gefreut und schon einiges vorbereitet. Aufgrund der Coronaregelungen, die seit 21. September gültig sind, mussten viele aber wieder abgesagt oder verschoben werden. Auch andere Veranstaltungen, wie Taufen oder Geburtstage können nur im kleinen Rahmen stattfinden.
BEZIRK. Seit 21. September durften höchstens zehn Personen an einer privaten Feier in einem Lokal teilnehmen. Diese Regelung wird jedoch mit 23. Oktober verschärft. Indoor sind dann künftig maximal sechs Personen erlaubt, outdoor maximal 12 Personen. Das gilt für Restaurants, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Vereinslokale. Nicht kontrolliert werden kann das Einhalten der Regelung in den eigenen vier Wänden. Zudem ist am Dienstag, 20. Oktober, eine Registrierungspflicht in Lokalen, Gasthäusern und Restaurants in Kraft getreten.
"Ist gar nicht mehr lustig"
"Es ist jedem bewusst, dass alle einen Beitrag leisten müssen, damit sich das Ganze wieder einpendelt. Für viele Wirte ist diese Situation aber gar nicht mehr lustig", erklärt Gerhard Trautner, Tourismusforum-Sprecher für Restaurants und Gasthöfe. Trautner hat sich mit einigen Gastronomen kurzgeschlossen und die aktuelle Lage besprochen. Viele sehen die neuen Einschränkungen sowie die Registrierungspflicht als zusätzliche Belastung. Eine große Sorge ist, dass Feiern in den privaten Bereich verlegt werden und die Wirte leer ausgehen. Nachtgastronomen überlegen, ob sie nicht vorübergehend zusperren, da einige den Betrieb unter diesen Bedingungen nicht aufrechterhalten können. "Irgendwo hat jeder seine Grenzen", so Trautner. Trotzdem ist der froh, dass es "nur" bei den Einschränkungen bleibt. "Noch schlimmer wäre es, wenn die Gasthäuser ganz zusperren müssten."
Haslacher Wirt ist verärgert
Gastwirt Günther Wolfmayr aus Haslach sieht die Sechs-Personen-Regelung kontraproduktiv: "Wenn die Leute nicht in einem Gasthaus oder Restaurant feiern dürfen, dann verlegen sie diese eben in den privaten Bereich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich beispielsweise bei einer Garagenfeier jemand desinfiziert. Vom Abstand halten möchte ich gar nicht erst anfangen." Unverständlich ist für den Haslacher, warum Demonstrationen und andere Veranstaltungen stattfinden dürfen, Hochzeiten aber abgesagt werden müssen. "Im Gegensatz zu einer Demo weiß der Gastgeber bei einer Hochzeit, welche und wie viele Personen anwesend sind. Falls sich jemand anstecken sollte, ist die Rückverfolgung wesentlich einfacher, da sich die Gäste sowieso in eine Liste eintragen", so Wolfmayr.
"Es ist eine Katastrophe"
Von den geplanten Hochzeiten konnten heuer nur drei durchgeführt werden. Die Gäste wurden auf das Einhalten des Mindestabstandes sowie die Desinfektionsmittelspender hingewiesen. Zudem gab es kleinere Tischgruppen, um den Abstand zu wahren. Getanzt wurde nur mit dem eigenen Partner. "Es kam leider keine so gute Stimmung auf, wie es sonst immer der Fall war", bedauert der Wirt. Dem Haslacher wäre sehr geholfen, wenn die Regelung auf 50 Personen erhöht werden würde. Besonders im Hinblick auf Zehrungen, Weihnachtsfeiern und Geburtstage. "Normalerweise sind wir bereits im September ausgebucht, was die Weihnachtsfeiern betrifft. Heuer ist nur eine Reservierung im Kalender eingetragen." Der Ausblick auf das nächste Jahr ist ebenso kein guter: "Die Bälle, die im Jänner und Februar stattgefunden hätten, sind alle abgesagt. Es ist einfach eine Katastrophe", bedauert der Wirt.
Hochzeiten bis 2021 abgesagt
Hart getroffen hat es auch den Meierhof in Aigen-Schlägl, welcher bereits seit einigen Wochen geschlossen ist. Ob Messen, Bälle, Partys oder Tagungen: Bis zu 400 Gäste finden im Normalfall Platz im Meierhof. Von den geplanten 16 Hochzeiten konnten dieses Jahr nur fünf durchgeführt werden. "Seit die Maßnahmen wieder verschärft wurden, geht gar nichts mehr", bedauert Geschäftsführer Benjamin Reischl. Auch das Oktoberfest, die Weinmesse und der Schlägler Adventmarkt im Meierhof wurden abgesagt.
Zur Sache:
In ganz Österreich dürfen ab 23. Oktober höchstens sechs Personen an einer privaten Feier im Lokal teilnehmen. Das betrifft unter anderem Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Taufen und Weihnachtsfeiern. An einem Tisch dürfen maximal sechs Erwachsene sitzen. Kellner sind verpflichtet, in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Restaurantgäste ebenfalls, sie dürfen die Maske am Sitzplatz abnehmen. Konsumiert werden darf nur am Tisch, nicht an der Bar.
In Oberösterreich ist am Dienstag, 20. Oktober, eine Registrierungspflicht in Lokalen in Kraft getreten. Damit soll bei Infektionen mit dem Coronavirus die Nachverfolgung von Kontaktpersonen erleichtert werden. Es können noch schärfere Maßnahmen gesetzt werden. Diese können etwa die Sperrstunde oder Alkoholverbote betreffen.
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