"Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" ab 1.Oktober 2017 auch auf Sportplätzen?
Ab 1.Oktober 2017 gilt ja in Österreich das "Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetz". Wer dagegen verstößt,muss bis zu 150 € Strafe bezahlen. Strafbar wird,wer an "öffentlichen Orten" seine Gesichtszüge durch Kleidung oder Gegenstände in einer Weise verbirgt oder verhüllt,dass sie nicht mehr erkennbar sind." Jetzt erhebt sich natürlich die Frage, ob eine kurzzeitige Verbergung auf einem Sportplatz (= öffentlicher Ort") durch einen Gegenstand (=Ball) auch unter Strafe steht, da ein Zeitfaktor ja nicht explizit erwähnt wird. Dann wären solche Aktionen nämlich in Zukunft strafbar :-) ! In diesem Falle vermute ich aber eine Ausnahmeregelung!
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