Arbeiterkammer Rohrbach
Arbeiterkammer erkämpfte fast 2,8 Euro Millionen für ihre Mitglieder

Thomas Jäger (links), Leiter AK-Bezirksstelle Rohrbach, und Andreas Stangl, AK-Präsident. | Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart
  • Thomas Jäger (links), Leiter AK-Bezirksstelle Rohrbach, und Andreas Stangl, AK-Präsident.
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2023 war in der Arbeiterkammer Oberösterreich sehr arbeitsreich. Nun zogen Arbeiterkammerpräsident Andreas Stangl und Thomas Jäger, Leiter der AK-Bezirksstelle in Rohrbach-Berg, Bilanz über das vergangene Jahr.

BEZIRK ROHRBACH. 23.167 Arbeiterkammer-Mitglieder leben im Bezirk Rohrbach. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Kammer, welche großen Anklang finden. So haben die AK-Experten im Jahr 2023 insgesamt 3.852 Beratungen durchgeführt, davon 2.585 telefonisch, 1.063 vor Ort und 204 schriftlich. Vor allem Fragen zu den Themen Entgelt, Invaliditätspension, Sonderruhegeld, Altersteilzeit, Mutterschutz und Karenz, Wochengeld oder auch Arbeitnehmerkündigungen waren den Rohrbachern ein Anliegen.

Fast 2,8 Millionen Euro erkämpft

976 Rechtsberatungen wurden im letzten Jahr in der Bezirksstelle Rohrbach durchgeführt. Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal sei es laut AK-Präsident Andreas Stangl jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. So konnten die Juristen der AK Rohrbach im Jahr 2023 44 Arbeitsrechtsfälle abschließen. Diese teilen sich auf in 40 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der AK ausreichend war, und vier Rechtsvertretungen, bei denen die AK für ihre Mitglieder vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 86.094 Euro erkämpft, 80.034 Euro außergerichtlich und 6.060 Euro gerichtlich. "Auffallend ist auch, dass es einen großen Unterschied macht, ob es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt", betont Thomas Jäger, Leiter der Rohrbacher AK-Bezirksstelle. Denn: 34 der 44 Rechtsfälle entfallen auf Beschäftigte, die in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten.

Zusätzlich wurden für 22 Beschäftigte aus einem insolventen Betrieb im Bezirk 82.767 Euro durchgesetzt. Darüber hinaus wurden 74 Sozialrechtsfälle bearbeitet und im Zuge dessen 2.623.306 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. "Wir setzten uns nicht nur für unsere Mitglieder, sondern auch für deren Eltern ein. Wenn also jemanden beispielsweise etwas beim Pflegegeld seltsam vorkommt, sollte man sich nicht scheuen, sich bei der AK zu melden", betont AK-Präsident Stangl. Rund 2,8 Millionen Euro hat die AK Rohrbach für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen sowie in Insolvenzverfahren erkämpfen können.

Rechtssicherheit über Einzelfall hinaus

Dass die AK nicht nur in individuellen Fällen weiterhilft, sondern auch nachhaltig für Rechtssicherheit sorgt, zeigt folgender Fall: Eine Frau aus dem Bezirk Rohrbach war bei ihrem Arbeitgeber zehn Stunden pro Woche als Friseurin beschäftigt und leistete regelmäßig Mehrarbeit. Durch Zeitausgleich wurden diese Mehrarbeitsstunden teilweise abgebaut. Als das Arbeitsverhältnis endete, waren mehr als 100 Stunden offen. Der Arbeitgeber weigerte sich zu zahlen. Die Begründung: Als die Frau noch im Betrieb arbeitete, befand sich der Arbeitgeber in einem Insolvenzverfahren. Die Arbeitnehmerin hätte die offenen Stunden – so die Ansicht des Arbeitgebers – in dem Verfahren geltend machen müssen.

Die Frau wandte sich schließlich an die Arbeiterkammer, welche Klage bei Gericht einreichte. Das Erstgericht bestätigte die Ansicht des Arbeitgebers. Auch eine Berufung wurde vom Gericht abgewiesen. Die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) hatte die Rechtsansicht der AK-Experten schließlich bestätigt: Die Zeitschuld war durch die Insolvenz nicht gegenstandslos, sondern bestand weiter. "Wir konnten uns hier nicht nur für die Arbeitnehmerin durchsetzen, sondern haben auch künftig für ähnlich gelagerte Fälle Rechtssicherheit geschaffen", erklärt Jäger. Der erkämpfte Erfolg für das Mitglied beläuft sich auf 2.267 Euro.

Bei Sozialrechtsfall durchgesetzt

Auch einen Sozialrechtsfall konnte die AK Rohrbach vor dem OGH positiv entscheiden. Der Rohrbacher AK-Bezirksstellenleiter kann sich noch gut erinnern: Im Dezember 2019 beantragte eine Frau, die als Reinigungskraft arbeitete, Invaliditätspension. Der Grund: Aufgrund einer Unterschenkelamputation sitzt sie überwiegend im Rollstuhl. Ihre Arbeit ist für sie nicht mehr zumutbar und auch die Mobilität der Frau ist stark eingeschränkt. Sie habe weder ein geeignetes Fahrzeug, noch gebe es eine für sie und ihre Bedürfnisse entsprechende Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Der Weg zur Invaliditätspension erwies sich für die ehemalige Reinigungskraft als äußerst langwierig: Es dauerte vier Jahre und ein Rechtsweg über drei Instanzen bis zum OGH war notwendig. "Wir sind an dem Fall drangeblieben und haben uns schließlich für die Frau durchgesetzt", freut sich Jäger. Die Invaliditätspension wurde der Frau dann rückwirkend ab 1. Jänner 2020 zugesprochen. 

Zur Sache

Beratungen an der AK Rohrbach (Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach) sind persönlich von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16, am Freitag von 7.30 bis 13.30 Uhr möglich. Es wird darum gebeten, einen Termin unter 050/6906-4912 zu vereinbaren.

Eine telefonische Beratung ist während der Öffnungszeiten unter 050/6906-1 möglich. Per Mail ist die Arbeiterkammer unter rohrbach@akooe.at erreichbar.

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