Fehler bei Endabrechung
Arbeiterkammer Rohrbach verhalf zu Urlaubsersatzleistung
Nachdem ein Beschäftigter aus dem Bezirk Rohrbach gekündigt und für die Kündigungsfrist dienstfrei gestellt wurde, kam es zu Ungereimtheiten bei der Endabrechnung. Die offenen 31 Urlaubstage wurden dem Mann nicht ausbezahlt.
BEZIRK ROHRBACH. Ein Arbeitnehmer wandte sich an die Arbeiterkammer Rohrbach, nachdem er Ungereimtheiten bei seiner Endabrechnung vermutete. Der Beschäftigte wurde, nachdem er von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, für die Kündigungsfrist dienstfrei gestellt. Über die noch offenen 31 Urlaubstage wurde jedoch keine Vereinbarung getroffen. Die Arbeiterkammer überprüfte die Endabrechnung und stellte fest, dass diese nicht ausbezahlt, sondern rechtswidrig als verbraucht verbucht wurden. Daraufhin intervenierten die RechtsschützerInnen für AK-Mitglied bei dem Betrieb, woraufhin die offenen Ansprüche ausbezahlt wurden. Auch bei einer Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist ist der Urlaub grundsätzlich zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn zu vereinbaren.
Rechtsberatung direkt in der Region
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Beschäftigten ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen Arbeiterkammer-Bezirksstelle zu suchen“, sagt Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort. „Der Fall aus dem Bezirk Rohrbach zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Neben einem oft hektischen Alltag sind kurze, unkomplizierte Wege das Um und Auf“, betont Arbeiterkammer-Präsident Stangl.
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