Hitzewelle
Die Gewerkschaft fordert hitzefrei für Bauarbeiter
Ab 32,5 Grad besteht am Bau die Möglichkeit für hitzefrei. Bei der letzten Hitzewelle im Jahr 2019 wurde diese Regelung in Salzburg gut angenommen. In Salzburg durften 1.610 Bauarbeiter zuhause bleiben. Aber nicht alle Firmen halten sich an diese Regelung, weshalb die Gewerkschaft aufgrund des Klimawandels und dem Gesundheitsschutz auf einen Rechtsanspruch für Hitzefrei pocht. Die Anzahl der Arbeitsunfälle bei Hitze sei steigend, diese ließen sich dadurch vermeiden.
SALZBURG. Die Hitzewelle hat uns fest im Griff. Vermutlich wird sie im Jahr 2021 aber nicht die letzte sein. Experten der ZAMG verzeichneten die fünf heißesten Sommer ab dem Jahr 2000. Diese Statistik sollte ein Warnhinweis sein und eine allgemein gültige Hitzeregelung am Bau geschaffen werden. Kurt Neckermann, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Salzburg und Othmar Danninger GBH-Landesvorsitzender vermissen einen verbindlichen Schutz vor der Hitze für Schwerstarbeiter. Trinkpausen und Schutz vor der Sonne sollten ohnehin selbstverständlich sein – wenn möglich die Arbeit auch in den Schatten verlegt werden. Aber es gibt eben auch Grenzen.
„Überall dort, wo wir die 32,5 Grad Celsius an Hitze überschreiten, mein Appell an die Arbeitgeber und die Auftraggeber: Stellt bitte die Arbeiten ein! Hitzefrei ist für die Bauarbeiter kein `Goodie´, sondern eine dringende Notwendigkeit. Wenn diese Hitzemarke überschritten wird, ist es in den allermeisten Fällen bereits Nachmittag und die Bauarbeiter haben bereits stundenlang hart gearbeitet. Es kann doch niemand wollen, dass wegen Hitze-Überlastung schwere Arbeitsunfälle passieren.”
Othmar Danninger, Landesvorsitzender Gewerkschaft Bau-Holz
Nicht alle ziehen mit
In Zukunft sei aufgrund des Klimawandels vermehrt mit Hitzewellen zu rechnen und Hitzefrei müsse deshalb gesetzlich verankert werden. Laut Josef Musitsch, Abgeordneter der GBH, gäbe es immer noch schwarze Schafe, die sich dieser Empfehlung widersetzen und die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer gefährden. Dem entgegenwirken könne man nur, wenn es gesetzlich verpflichtet ist, hitzefrei zu genehmigen. Für die nächsten heißen Tage appelliert die Gewerkschaft unbedingt hitzefrei zu geben und das nicht erst bei erreichen der Marke.
Fakten zur Hitzefrei Regelung:
- Nur der Arbeitgeber kann Hitzefrei genehmigen
- Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung
- Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.
- Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
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