Begrenzungs-Plaketten für Salzburgs Schanigärten

Haben die Idee weiterentwickelt und umgesetzt:

Wolfgang Krainer (Sachbearbeiter), Fabian Hofinger, Dorian May (Ferialpraktikanten), Franz Eder (Sachbearbeiter) und Peter Kopp (Amtsleiter Wirtschaft, Beteiligungen, Grundstücke). | Foto: Stadt Salzburg
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    Wolfgang Krainer (Sachbearbeiter), Fabian Hofinger, Dorian May (Ferialpraktikanten), Franz Eder (Sachbearbeiter) und Peter Kopp (Amtsleiter Wirtschaft, Beteiligungen, Grundstücke).
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Messing-Plaketten mit Stadt-Salzburg-Gravur markieren künftig die Grenzen von Schanigärten auf öffentlichem Grund. Die Plaketten werden mit einem Spezialkleber auf der Fahrbahn befestigt. „Wir erwarten von unseren Gastronomen, dass sie sich an die genehmigten Maße für ihre Schanigärten halten. Bisher war es aber oft gar nicht so leicht, diese Grenzen im Straßenraum eindeutig festzustellen. Mit den Plaketten sorgen wir für Klarheit und faire Verhältnisse“, erklärt Kurt Wallmann vom städtischen Grundamt (Wirtschaft, Beteiligungen und Grundstücke).

200 Schanigärten genehmigt

In der Stadt Salzburg sind derzeit etwa 200 Schanigärten auf öffentlichem Grund genehmigt, 150 davon liegen in der Altstadt. Eine Erhebung im vergangenen Sommer hat ergeben, dass sich rund 70 Prozent der Betreiber nicht an die genehmigten Ausmaße für ihre open-air-Gastronomie gehalten haben. Diese Fälle wurden in den Wintermonaten gemeinsam mit der Straßenrechtsbehörde gecheckt, um eine nachträgliche rechtliche „Sanierbarkeit“ der überdimensionierten Schanigärten zu prüfen: 70 Gastronomen müssen ihre Schanigärten demnach auf das genehmigte Ausmaß verkleinern. 40 können um eine neue Genehmigung für eine Erweiterung ansuchen. Diese Fälle werden derzeit gerade im zuständigen Gemeinderats-Ausschuss „abgearbeitet“.

Das zahlen Gastronomen

Der Preis für die Schanigarten-Nutzung von öffentlichem Grund ist in der „Gebrauchsgebührenordnung“ geregelt: Er beträgt derzeit 3,77 Euro pro Quadratmeter und Monat in Bereich der Altstadt links und rechts der Salzach, außerhalb 1,94 Euro. Der Preis wird jeweils im Zweitraum März bis Ende Oktober verrechnet. Außerhalb dieser Zeiten kann die Schanigarten-Fläche ebenfalls genutzt werden, muss jedoch täglich nach Betriebsschluss frei gemacht werden.

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