Einschränkungen
Stadtverwaltung ist im Lockdown-Modus
Mit dem Lockdown hat auch die Stadtverwaltung ihre Leistungen an die Situation angepasst.
SALZBURG. Während Parks und Spielplätze sowie Fitnessparcours, Skateranlagen und die Kletterwand in Mülln weiterhin benützt werden können, bleibt die Stadtbibliothek bis einschließlich sechsten Dezember geschlossen. Medien, deren Rückgabefrist in den Lockdown fällt, werden automatisch verlängert. Die neuen Fristen können online am Benutzerkonto eingesehen werden. Weiterhin zur Verfügung stehen alle Online-Angebote.
Der Recyclinghof Maxglan steht derzeit ausschließlich für gewerbliche Kunden zur Verfügung. Die Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von sieben bis 18 Uhr und Samstag von sieben bis 14 Uhr) bleiben unverändert. Anlieferungen von Privaten werden im Lockdown nicht angenommen.
Schranne: nur Lebensmittel des täglichen Bedarfs
Der Grünmarkt findet weiterhin statt, die Abstandsflächen zwischen den einzelnen Ständen wurden zur besseren Einhaltung der Mindestabstände vergrößert.
Auf der Schranne dürfen nur die Stände, die Lebensmittel des täglichen Bedarfs anbieten, verkaufen. Um den notwendigen Mindestabstand sicherzustellen, muss allerdings auch die Anzahl dieser Stände vorübergehend reduziert werden. Zudem gelten die Maskenpflicht und das Abstand-Halten.
Auf Online und Telefon ausweichen
Die Kurzparkzonen-Regelung wird ausgesetzt. Bis auf Widerruf muss fürs Parken in den gebührenpflichtigen „blauen Zonen“ nicht bezahlt werden.
Die sechs Bewohnerservice Stellen der Stadt schließen ihre Tore für persönliche Besuche. Die Mitarbeiter sind aber weiterhin telefonisch oder per Mail zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
In allen Servicebereichen, wie Stadtservice im Schloss Mirabell oder das Wohnservice im Kiesel, empfiehlt die Stadtverwaltung weiterhin auf Online- oder telefonische Beratungen auszuweichen. Unaufschiebbare Erledigungen gibt es nur nach voriger Terminvergabe. Pflichtaufgaben, wie das Pass-, Fremden- oder Meldewesen, werden weitergeführt.
Strenge Regeln in Seniorenwohnhäusern
Alle städtischen Schulen bieten für Schüler, die nicht zuhause bleiben können, Betreuung und pädagogische Unterstützung an. Die Sonderschulen sind ohne Einschränkung geöffnet. Alle in der schulischen Tagesbetreuung angemeldeten Schüler können diese - ungeachtet des Berufs der Eltern - in Anspruch nehmen.
In den städtischen Kindergärten, Horten und Kleinkindgruppen werden nach derzeitigem Stand im Bedarfsfall alle angemeldeten Kinder betreut. Auch hier unabhängig von den Berufen ihrer Eltern.
Um die Sicherheit zu erhöhen, wurden die Besuchsregeln für Seniorenwohnhäuser verschärft. Pro Bewohner darf nur mehr jeweils eine Person pro Woche zu Besuch kommen. Zudem ist, wie schon zuvor, ein negativer Anti-Gen-Test bzw. PCR-Test vorzuweisen oder eine FFP2-Schutzmaske zu tragen. Mitarbeiter werden wöchentlich getestet.
Mehr zum Contact-Tracing-Team in der Stadt lesen Sie hier
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