Großer Einsatz in Salzburg-Riedenburg
Zeugin schlägt wegen "Schusswaffe" Alarm

- Die vermeintlich scharfe Waffe entpuppte sich als Schreckschusspistole. Laut der Polizei will man gerade in solchen Fällen aber auf Nummer sicher gehen.
- Foto: Symbolfoto: Neumayr
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Als am Mittwochabend ein 22-jähriger Salzburger mit einer Schreckschusspistole im Garten hantierte, schlug eine Zeugin Alarm. Sie filmte das Ganze und kontaktierte die Polizei. Diese rückte sogleich mit einem großen Aufgebot an Einsatzkräften an.
SALZBURG. Zu dem Vorfall kam es um kurz vor 20 Uhr am Mittwoch, den 3. Mai im Salzburger Stadtteil Riedenburg. Alarmiert durch den Anruf und die Aufnahmen der Zeugen, mobilisierte die Polizei alle verfügbaren Kräfte. Der 22-Jährige konnte dann im Gang des Wohnhauses von den Beamten angetroffen werden, als er gerade das Haus verlassen wollte. Die Schreckschusswaffe wurde sogleich sichergestellt. In der Wohnung des Mannes konnten keine weiteren Waffen oder Munition aufgefunden werden. Gegen ihn wurde ein Waffenverbot ausgesprochen (dieses gilt auch für Schreckschusswaffen) und Anzeige wegen Ordnungsstörung erstattet.

- Die Beamten nahmen dem 22-Jährigen die Schreckschusspistole ab.
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Übliches Vorgehen
Wie eine Sprecherin der Polizei auf Anfrage der RegionalMedien Salzburg erklärte, handelte es sich bei dem Einsatz um die übliche Vorgehensweise. In solchen Fällen, bei denen der Verdacht auf eine scharfe Waffe besteht, werden zuerst einmal alle verfügbaren Kräfte mobilisiert und auch großräumig abgesperrt, so die Sprecherin. Nach Überprüfung der Sachlage, sei das Ganze aber auch wieder sehr schnell erledigt gewesen.
Grundsätzlich darf jeder ab dem 18. Lebensjahr eine Schreckschusspistole besitzen. "Wenn hier aber aus der Gesamtsituation hervorgeht, dass die Person nicht vertrauenswürdig damit umgeht, kann auch der Besitz der Schreckschusswaffe verboten werden", so die Sprecherin der Polizei.
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