Wahl 2019
Gemeinderatswahl Salzburg: wer wo wählen darf
SALZBURG (lg). Noch sind es zwar gut zwei Monate bis zur Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in der Stadt Salzburg - für diejenigen, die einen Wohnortwechsel hinter sich haben, galt bereits der 20. Dezember 2019 als Stichtag. Dieser hat Auswirkungen, wo man wählen darf. Wer zwischen 21. Dezember 2018 und zehnten März 2019 übersiedelt, ist nur in seiner früheren Heimatgemeinde, nicht jedoch in der neuen Heimatgemeinde wahlberechtigt. Wer in dieser Zeit aus einem anderen Bundesland nach Salzburg zieht, ist bei den Gemeindewahlen nicht wahlberechtigt. Umgekehrt können Personen, die zwischen 21. Dezember 2018 und zehnten März 2019 in ein anderes Bundesland ziehen, noch in ihrer früheren Heimatgemeinde wählen. Wie üblich findet eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl zwei Wochen nach dem Haupttermin statt, in diesem Fall also am Sonntag, 24. März.
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