Im Streit um Vollmacht sieht Schaden keinen Handlungsbedarf
Kontrollamt bestätigt: "Vollmacht" für Unterkofler war nicht rechtswirksam
Jetzt hat es die Stadtregierung schwarz auf weiß: Die "Entmachtung" von Stadträtin Barbara Unterkofler in Sachen Paracelsusbad und SIG durch den Stadtsenat war zwar rechtens, nicht aber die Rückübertragung der SIG-Agenden mit Ausnahme des Neubau des Paracelsusbades. Denn das von Bgm. Heint Schaden ausgestellte Papier trug zwar "irreführenderweise" (Zitat Kontrollamstbericht) den Titel "Vollmacht", ist aber de facto keine. "In dem Schreiben steht nichts über eine Bevollmächtigung", heißt es im Abschlussbericht des Kontrollamtes dazu. Unterkofler fühlt sich bestätigt, sie hatte die Rückübertragung der SIG-Agenden an sie stets mit dem Hinweis abgelehnt, dass die "Vollmacht" nicht rechtswirksam sei.
Bgm. Heinz Schaden kann die Argumentation des Kontrollamtes nicht nachvollziehen. "Ich habe schon mehrfach Vollmachten ausgestellt, weil ich ja in mehreren Gesellschaften Eigentümervertreter bin und nicht immer selber zu jeder Sitzung gehen kann – und diese Vollmachten wurden nie in Zweifel gezogen." Eine Vollmacht beruhe auf beiderseitigem Einverständnis, deshalb werde keine neue Vollmacht ausstellen, denn "die wird sie (Unterkofler, Anm.) mir wieder zurückschicken."
Indem Unterkofler die Vollmacht nicht angenommen habe, hätte sie eine Patt-Situation herbeigeführt, in der er nicht das tun könne, was eigentlich im Stadtsenat beschlossen worden war – nämlich dass die SIG-Agenden mit Ausnahme des Bades wieder an Unterkofler zurückwandern. "Obwohl ich das nicht will – und auch alle anderen im Stadtsenat bis auf NEOS das nicht wollen – bin ich für die gesamte SIG zuständig. Und das, obwohl Unterkofler und die SIG ja schon allein aufgrund der Agenden des Bauressorts zusammenarbeiten."
Der Streit hat übrigens vier Gutachten gefordert, die nun alle aus dem Stadtbudget bezahlt werden müssen.
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