Landesverwaltungsgericht beantragt Aufhebung das neue Parteienförderungsgesetzes
FPÖ hatte Ende Februar gegen die Novelle – die ihre Fördergelder drastisch reduzieren sollte – Beschwerde eingereicht und nun vom Landesverwaltungsgericht recht bekommen
Nachdem seit den letzten Landtagswahlen in Salzburg im Mai 2013 mehrere Abgeordnete vom Team Stronach und der FPÖ aus ihren Parteien ausgeschieden waren, kam es dazu, dass Fraktionen mit nur wenigen oder gar einem verbliebene Abgeordnete weiterhin – und rechtmäßig – die Parteienförderung für alle früheren Fraktionskollegen bezogen. Das war im Fall von Helmut Naderer so – der als einziger von ursprünglich drei Team Stronach-Abgeordneten im Landtag sitzt, und im Fall von FPÖ-LAbg. Marlies Steiner-Wieser, die nach dem Bruch zwischen Karl Schnell und der FPÖ die einzige von ursprünglich sechs FPÖ-Abgeordneten ist.
Neben rechtlichen Streiteren zwischen der FPÖ und der neu gegründetetn FPS wurde faktischen Verhältnisse wiederspiegelte. Darin sieht das Landesverwaltunsggericht eine Verfassungswidrigkeit. So sei es etwa unzulässig, die „Spielregeln“ für die Parteienförderung während laufender Gesetzgebungsperiode in einer derartig gravierenden Weise zu ändern. Nun ist der Verfassungsgerichtshof am Zug.
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