Oberhaupt der Stadt Salzburg unter Druck

- Am Montag nahm Bgm. Heinz Schaden erstmals mit seinem Anwalt Walter Müller zu jruistischen Fragen der Klage Stellung.
- hochgeladen von Stefanie Schenker
Worum es bei der Klage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht. Für alle gilt die Unschuldsvermutung, die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
Was hat die Anklage mit dem Finanzskandal zu tun? Der Salzburger Finanzskandal ist im Dezember 2012 aufgekommen und hat im Zusammenhang mit unterschiedlichen, teils hochspekulativen Finanzgeschäften einen Schaden von rund 350 Millionen Euro für das Land Salzburg zutage gefördert. Die Anklage gegen Bgm. Heinz Schaden und sechs weitere Angeklagte betrifft einen möglichen Schaden von 4,8 Millionen Euro. Diesen versucht das Land von der Stadt auf zivilrechtlichem Weg zurückzuholen – das Verfahren ruht.
Wer ist angeklagt? Heinz Schaden, sein früherer Büroleiter und jetziger Magistratsdirektor, ein früherer Sachbearbeiter und nunmehriger Leiter der Finanzabteilung des Magistrats sowie der frühere SPÖ-Landesrat Othmar Raus, der frühere Leiter der Landes-Finanzabteilung Eduard Paulus, die frühere Finanzbeamtin Monika Rathgeber sowie ein ehemaliger Mitarbeiter Rathgebers. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Worum geht es? Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf der Beteiligung an Untreue (bzw. bei Rathgeber und ihrem früheren Mitarbeiter den Vorwurf der Untreue) im Zusammenhang mit sechs Zinstauschgeschäften, welche das Land von der Stadt im September 2007 übernommen hat. Auf wessen Wunsch hin das damals geschehen ist, ob und welche Gegengeschäfte es gegeben hat sowie die Frage, ob ein finanzieller Schaden für das Land wissentlich in Kauf genommen worden ist oder ob das Land mit den Zinstauschgeschäften Gewinne hätte machen können, ist Teil des Verfahrens. Die bei drei Razzien im Schloss Mirabell sichergestellten Unterlagen und E-Mails sollen Aufschluss darüber geben, wie der Deal eingefädelt worden ist und wer zu welchem Zeitpunkt#+worüber Bescheid gewusst hat, insbesondere ob dem Swap-Deal, der in aller Stille stattfand, eine politische Absprache zwischen Raus und Schaden zugrunde lag.
Das könnte Sie auch interessieren: Heinz Schaden: "Es hat keine politische Abmachung gegeben"
Wer zahlt die Anwaltskosten? Bisher sind rund 500.000 Euro an Anwaltskosten für Salzburgs Bgm. Heinz Schaden sowie die beiden Magistratsbediensteten angefallen, die von der Stadt Salzburg übernommen werden. Dem zugrunde liegt die Verpflichtung der Stadt als Dienstgeber, Anwaltskosten, die ihren Dienstnehmern aus der Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsen, zu übernehmen. Dieses Prinzip wurde auch auf den Bürgermeister und die Ausübung seines politischen Amtes ausgedehnt. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung im Sinne eines strafrechtlichen Vorsatzdeliktes könnte die Stadt Salzburg das Geld von Heinz Schaden zurückfordern.


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.