Salzburgs Deregulierungsprogramm: Einfachere Gesetze, weniger Bürokratie
Mit dem von der Landesregierung beschlossenen Deregulierungspaket I werden mehr als 200 konkrete Maßnahmen in den kommenden Monaten umgesetzt.
Die ersten konkreten Ergebnisse eines großen Projektes zur Verwaltungsvereinfachung liegen nun mit dem Deregulierungspaket I vor. Darauf hat sich die Salzburger Landesregierung geeinigt. "Dies ist der erste Schritt eines großen Deregulierungsprozesses, mit dem Gesetze vereinfacht, Verfahren beschleunigt und Mitarbeiter entlastet werden sollen. Insgesamt sollen in den nächsten Monaten 228 Vorschläge, die aus der Verwaltung selbst kommen, umgesetzt werden. Das erste Paket mit sechs Gesetzen, vier Verordnungen und sechs weiteren Maßnahmen auf Verwaltungs- und vertraglicher Ebene wurde nun präsentiert. Auch Vorschläge zum Bürokratieabbau, die von den Gemeinden und Interessenvertretungen angeregt wurden, werden einbezogen", betonte Landeshauptmann Wilfried Haslauer. "Mir ist besonders wichtig, dass wir eine positive Grundeinstellung zu Wirtschaft ausstrahlen. Lassen wir die Leute doch arbeiten, hören wir auf mit Belastungen, mit neuen Regeln und Vorschriften. Setzen wir auf Selbstverantwortung, auf Vertrauen und auf wirksame stichprobenartige Kontrollen. Wir in Salzburg versuchen hier weiter zu kommen, ich bin aber auch dabei, in Wien Druck zu machen, damit bald konkrete Schritte auf Bundesebene gesetzt werden." Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler bedankte sich für die Mithilfe der Mitarbeiter des Landes und Landesrat Hans Mayr betonte, dass ihm Bürgernähe dabei besonders wichtig sei.
Gesetze werden novelliert oder abgeschafft
Salzburgs Gesetze wurden einer umfassenden Überprüfung unterzogen, weshalb es partiell zu einer Abschaffung respektive einer Novellierung der Gesetze kommt. So wird beispielsweise die Bewilligung von Motorschlitten für Skigebiete und Seilbahnen vereinfacht und das geänderte Landeswappengesetz ermöglicht es dem Land, diese Auszeichnung direkt und nicht nach Anträgen und Prüfungen zu verleihen. Das Landwirtschafts-Materialseilbahngesetz sowie das Salzburger Tanzschulgesetz von 1923 werden abgeschafft. Ein Gesetz für Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben soll von 200 Tarifposten auf 35 minimiert werden.
Vereinfachungen von Verordnungen
Um Kleinstbetriebe von bürokratischem Aufwand zu befreien, werden die Berichtspflichten für Klärschlamm künftighin beschränkt. Für die Veräußerung von Landesvermögen wird eine Bagatellgrenze von 50 Quadratmetern und einem Wert der Grundfläche bis 20.000 Euro eingeführt. Bisher musste für jede Veräußerung von unbeweglichem Landesvermögen ein entsprechender Regierungsbeschluss herbeigeführt werden.
Weitere Maßnahmen
Die Ermächtigungsurkunden des Landes für die Organe der Bundespolizei werden auf das gesetzlich notwendige Maß reduziert. Bisher wurden alle möglichen Tatbestände in der Ermächtigungsurkunde angeführt. Dies hat dazu geführt, dass diese Ermächtigungsurkunden bei gesetzlichen Änderungen immer an die entsprechenden Handlungen angepasst werden mussten.
Die Landesregierung plant die Aufkündigung einer Vereinbarung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe mit den anderen Ländern (außer dem bereits daraus ausgetretenen Kärnten), da eine Auswertung der Leistungsflüsse für die Jahre 2013 bis 2015 ergeben habe, dass die Höhe der Leistungen, die das Land Salzburg an die anderen Länder erstattet hat, in allen Jahren höher gewesen sei, als die Zahlungen, die eingenommen worden seien.
Für die Zukunft sind weitere Vereinfachungen geplant. Eine genaue Übersicht mit einem Ausblick finden Sie hier.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.