Schellhorns neues Kinder- und Jugendhilfegesetz könnte Kinderrechtskonvention widersprechen
Kritik aus den eigenen Reihen und von der Kinder- und Jugendanwaltschaft
Die Begutachtungsfrist für das neue Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz ist vorige Woche zu Ende gegangen. Der von der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft heftig kritisierte und neue Passus, wonach minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus Leistungen dieses Gesetzes ausgeschlossen werden, wird bleiben.
"Bund ist zuständig"
"Ja, das ist so", heißt es dazu aus dem Büro des ressortzuständigen Landesrates Heinrich Schellhorn (GRÜNE). Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, auch jene rund 100 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge wie alle anderen in Salzburg lebenden Kinder und Jugendlichen unter die Obhut des Jugendschutzgesetzes zu stellen und nicht zwei "verschiedene Kategorien von Kindern" zu haben. Gescheitert sei das aber an der Kompromisslosigkeit des Städte- und Gemeindebundes. Dabei geht es wie immer ums Geld: Für die Versorgung von Flüchtlingen ist über die Grundversorgung finanziell der Bund zuständig. Leistungen aus dem Kinder- und Jugendschutzgesetz teilen sich Gemeinden und Land.
"Wir hatten die Wahl: Entweder die gesamte Novelle scheitert – und damit auch die vielen anderen positiven Neuerungen – oder wir ermöglichen das, was politisch geht", so ein Sprecher Schellhorns. Ob das einer Missachtung der Kinderrechtskonvention entspricht – wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft es sieht – sei noch nicht ausjudiziert, "aber ja, es gibt die Rechtsmeinung, dass das so nicht geht."
Kritik aus eigenen Reihen
Schützenhilfe bekommt die Kinder- und Jugendanwaltschaft von der für Asylwerber zuständigen GRÜNEN-Landesrätin Martina Berthold: "Uns wäre es ein großes Anliegen, dass in Salzburg jedes Kind die gleichen Rechte hat."
Detail am Rande: Salzburg ist das letzte aller Bundesländer, das mit zweijähriger Verspätung das 2013 verabschiedete Bundesgrundsatzgesetz in ein eigenes Kinder- und Jugendhilfegesetz gießt. Weil somit auch einige mit finanziellen Leistungen des Bundes verbundene Verbesserungen wie etwa das Vier-Augen-Prinzip bei der Gefährdungsmeldung nicht umgesetzt wurden, hat sich Salzburg einiges an Bundesgeld für den Kinder- und Jugendschutz durch die Lappen gehen lassen – konkret 250.000 Euro.
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