Ihre Ehe ist am Ende; der Entschluss zur Scheidung gefasst?

Mit diesen Ratschlägen und Tipps eines erfahrenen Scheidungsanwaltes stärken Sie Ihre Position und vermeiden Fehler bei der Trennung und Scheidung.

Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung / dem gemeinsamen Haus

Problemstellung:

Man hat es möglicherweise schon gelesen bzw. von einem Freund den Hinweis erhalten: ja nicht vorschnell und überstürzt die Ehewohnung verlassen und ausziehen!

Doch was bedeutet dieser Hinweis und was ist konkret zu beachten: In Österreich kann der Auszug ohne Zustimmung des Partners in einem nachfolgenden Scheidungsverfahren als böswilliges Verlassen und damit als schwere Eheverfehlung gewertet werden. Im schlimmsten Fall kann dies zur Folge haben, dass im Rahmen des Scheidungsverfahrens aufgrund des Auszugs das alleinige Verschulden desjenigen festgestellt wird, der die Wohnung verlassen hat. Das alleinige Verschulden wiederum kann zu lebenslange Unterhaltszahlungen an den Ehepartner führen.

Lösungswege:

Um zu vermeiden, dass der Auszug in einem späteren Gerichtsverfahren zum Bumerang, muss das Einverständnis des Partners eingeholt werden. Der Auszug ist keine Eheverfehlung, wenn sich der Partner damit einverstanden erklärt. Das Einverständnis sollte unbedingt in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden!

Wenn der Partner ein Einverständnis bzw. eine schriftliche Dokumentation verweigert, besteht die Möglichkeit, den Auszug gerichtlich genehmigen zu lassen. Auch eine solche Genehmigung verhindert in weiterer Folge, dass der Auszug als Verschulden am Aus der Ehe gewertet werden kann.

Jedenfalls ist es ratsam, vor dem Auszug einen im Scheidungsrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, um Fehler in Zusammenhang mit diesem ersten Schritt zu vermeiden. Am Ende des Artikels finden Sie die Kontaktdaten einen von der Redaktion empfohlenen Scheidungsanwaltes.

Dokumentation von Scheidungsgründen und Vermeidung vorschneller Erklärungen

Problemstellung:

Die Gründe einer Ehescheidung sind vielfältig. Ob es die Affäre des Partners, physische oder psychische Gewalt oder einfach das „Auseinanderleben“ sind, meist liegen diese Gründe bei der Trennung klar auf der Hand. Dies ist jedoch keine Garantie dafür, dass bei einem Gerichtsverfahren oder auch bei einer einvernehmlichen Scheidung der Partner nicht plötzlich andere Gründe anführt oder sich an die eigentlichen Gründe „nicht mehr erinnern kann“.

Auch kommt es oft vor, dass in der ersten Phase nach dem Entschluss auf Ehescheidung „Trennungsvereinbarungen“ oder ähnliches unterschrieben werden, nur um die Sache schnell „hinter sich zu bringen“. Diese Erklärungen haben oft weitreichende Folgen. Bei einer Scheidung werden in jedem Fall Regelungen getroffen, die weitreichende Auswirkungen für die gesamte Familie haben.

Lösungswege:

Dokumentieren Sie die Eheverfehlungen und verfassen Sie ein Gedächtnisprotokoll!Wann und wo ist was passiert? Gibt es Zeugen, Briefe, E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten, die als Beweise dienen können? Suchen Sie bei Verletzungen unbedingt einen Arzt auf und lassen Sie sich einen Befund ausstellen. Auch Fotos und Videos stellen wichtige Beweismittel dar! Audioaufnahmen von Gesprächen ohne Zustimmung des Partners sind zwar rechtswidrig; können aber unter Umständen dennoch vor Gericht verwendet werden.

Achten Sie auf eine sichere Aufbewahrung dieser Unterlagen! Ein Rechtsanwalt wird Sie bei der ersten Beratung nach diesen Unterlagen fragen, da sie für die Verhandlungsposition bei einer einvernehmlichen Scheidung von großer Bedeutung sein können. Auch bei einem Gerichtsverfahren, falls die einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann diese Dokumentation über den Ausgang des Verfahrens entscheiden.

Vermeiden Sie auf jeden Fall vorschnelle Erklärungen und unterfertigen Sie keinesfalls (Trennungs-)Vereinbarungen, ohne zuvor Rücksprache mit einem Anwalt gehalten zu haben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder gar einschüchtern. Es kommt häufig vor, dass ein Partner aufgrund eines Infomationsvorsprunges versucht, eine einseitige Regelung durchzusetzen. Gehen Sie davon aus, dass auch eine übereilt abgegebene Erklärung im Zweifel bindend ist und auch von einem Anwalt nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Informieren Sie sich daher unbedingt über die Folgen der Vorschläge und der möglichen Alternativen.

Vorbereiten und Abklären der finanziellen Folgen einer Ehescheidung


Problemstellung:

Häufig wird bei der räumlichen Trennung aufgrund einer bevorstehenden Scheidung nicht daran gedacht, wie schwierig es nach einer Trennung ist, an Unterlagen über die gemeinsamen, finanziellen Verhältnisse zu kommen. Oft werden Geldangelegenheiten nur von einem Partner geregelt und der andere hat wenig Einblick.

Lösungswege:

Denken Sie frühzeitig daran, Kopien der relevanten Unterlagen anzufertigen. Im optimalen Fall wird dies erledigt, bevor überhaupt von Scheidung gesprochen wird. Wenn die Ehescheidung erst einmal „im Raum steht“, verschwinden die relevanten Unterlagen unter Umständen sehr schnell.

Relevante Unterlagen sind insbesondere Lohnzettel bzw. andere Einkommensnachweise des Partners, Kreditkartenabrechnungen, Bankauszüge, Kontobelege, Kopien von Sparbüchern bzw. Wertpapierdepots, Versicherungspolizzen, Bausparverträge etc.

Berücksichtigen Sie, dass Sie Ihren Anteil nur an denjenigen Vermögenswerten beanspruchen können, die Ihnen bekannt sind und deren Vorhandensein Sie auch nachweisenkönnen.

Der „Seitensprung“ als einer der häufigsten Scheidungsgründe


Problemstellung:

„Mein Partner betrügt mich!“ Diese Erkenntnis ist zunächst ein gewaltiger Schock und führt leider häufig zu unüberlegten Reaktionen, die die eigene Position im anschließenden Scheidungsverfahren erheblich schwächen.

Lösungswege:

Beachten Sie zunächst in jedem Fall die oben bereits beschriebenen Tipps (insbesondere auch zum Auszug aus der gemeinsamen Wohnung). Beachten Sie weiters, dass ein „Seitensprung“ des Partners nicht notwendigerweise das Aus der Ehe bedeutet. Der Zeitpunkt, ab dem die Ehe tatsächlich am Ende ist, wird juristisch mit dem Zeitpunkt der unheilbaren Zerrüttung der Ehe beschrieben. Wann genau dieser Zeitpunkt eintritt, ist oft – auch für den Richter – äußerst schwierig zu beurteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die ehelichen Pflichten jedoch nach wie vor aufrecht. Auch wenn der Partner also einen „Seitensprung“ begangen hat, gilt für den anderen im Zweifel noch immer die eheliche Treuepflicht. Halten Sie Sich daher mit (unüberlegten) Racheaktionen unbedingt zurück. Ein überlegtes Handeln in einer solchen Situation macht sich bei der folgenden Scheidung mehr als bezahlt.

Wenn Sie Zweifel bezüglich der Treue Ihres Partners haben, die Untreue jedoch nicht beweisen können, denken Sie auch an die Möglichkeit, einen Detektiv zu beauftragen. Ein Detektiv verursacht nicht unerhebliche Kosten, zahlt sich aber, wenn er den „Seitensprung“ des Partners nachweisen kann, für das anschließende Verfahren in jedem Fall aus. Auch können die Kosten des Detektivs, wenn dadurch die Eheverfehlung erstmals erwiesen wird, vom untreuen Partner und dessen Affäre zurückverlangt werden.


Noch ein paar kurze aber umso wichtigere Tipps zum Abschluss:

Überlegen Sie gut, mit wem Sie über was sprechen! Denken Sie daran, dass – wenn die Scheidung bevorsteht – eine unüberlegte Äußerung unter Freunden weitreichende Folgen haben kann. Manchmal müssen Familienangehörige oder Freunde vor Gericht aussagen und sind dann natürlich verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Wenn Sie also etwa bereits eine neue Beziehung führen, behalten Sie es für sich! Weihen Sie aber auf jeden Fall Ihren Anwalt in alle Details ein, damit Sie dieser optimal vertreten kann.

Information ist Macht! Wenn es bei einer Scheidung „hart auf hart“ kommt, gewinnt meist derjenige das Verfahren, der sich frühzeitig über die redliche Situation informiert hat und entsprechend Handeln konnte.

Lassen Sie sich nicht mit Kosten drohen! Dass Anwälte Geld kosten und auch das Gericht nicht umsonst arbeitet, ist jedem klar. Das führt nicht selten dazu, dass ein Partner „klein beigibt“, um diese Kosten zu vermeiden. Dass dabei aber oft auf große Summen verzichtetet wird (Ehegattenunterhalt, korrekte Berechnung des Wertes der gemeinsamen Wohnung etc.) wird bei dem Entschluss meist nicht bedacht. Jeder Anwalt informiert Sie ausführlich über die Kosten einer Scheidung. Dabei werden Sie feststellen, dass die Kosten eines Scheidungsprozesses vor Gericht gesetzlich verankert und überschaubar sind. Es gilt daher auch in diesem Fall: wer sich informiert, stärke die eigene Position enorm!

Experte im Scheidungsrecht:

Rechtsanwalt Mag. Johannes Koman LLB.oec.
Imbergstraße 26
5020 Salzburg
Tel.: 0662/250 260
Termine: anwalt-koman.at

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