Dach vom Fach Salzburg
KIM Verordnung verhindert Eigentum

Die KIM-Verordnung belastet den Immobilienmarkt. Der Markt reagiert mit weniger Bauprojekten und steigenden Mieten.  | Foto: pixabay / Symbolfoto
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  • Die KIM-Verordnung belastet den Immobilienmarkt. Der Markt reagiert mit weniger Bauprojekten und steigenden Mieten.
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Änderungen der Kreditvergabe für Eigentum gefordert. KIM-Verordnung belastet Wohnungsmarkt. Bauträger und Banken für Aussetzung der umstrittenen Verordnung.

SALZBURG. Die derzeit geltenden gesetzlichen Regeln für den Erwerb von Wohnungseigentum erschweren bzw. verhindern laut Banken, Immobilienunternehmen und Bauträgern den Kauf von Wohnungseigentum. Der Markt reagiert mit weniger Bauprojekten und steigenden Mieten. Seit Einführung der verschärften Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, kurz KIM-Verordnung, ist für viele Salzburger eine eigene Wohnung praktisch nicht mehr finanzierbar.

„Der Eigentumsmarkt ist nachweislich in letzter Zeit eingebrochen. Somit wird mit dieser Verordnung genau das Gegenteil von dem erreicht, was damit bezweckt werden sollte“, sagt dazu Christian Struber, Obmann der ARGE Eigenheim Österreich | Foto: Franz Neumayr
  • „Der Eigentumsmarkt ist nachweislich in letzter Zeit eingebrochen. Somit wird mit dieser Verordnung genau das Gegenteil von dem erreicht, was damit bezweckt werden sollte“, sagt dazu Christian Struber, Obmann der ARGE Eigenheim Österreich
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Aus diesem Grund fordern Banken und Wohnbauträger eine vorgezogene Einstellung der KIM-Verordnung, die von der Finanzmarktaufsicht bis 30. Juni 2025 befristet wurde. Bereits ab diesem Herbst sollen die strengen Kreditvergaberichtlinien gelockert werden. Unabhängige Experten glauben, dass diese Forderung durchaus realisierbar wäre.

Stillstand am Markt

„Der Eigentumsmarkt ist nachweislich in letzter Zeit eingebrochen. Bauträger kaufen keine Grundstücke mehr und starten somit auch keine neuen Projekte. Das heißt, im nächsten und übernächsten Jahr kommen weniger oder gar keine Wohnungen auf den Markt und die, die am Markt sind, werden teurer werden – somit wird mit dieser Verordnung genau das Gegenteil von dem erreicht, was damit bezweckt werden sollte“, sagt dazu Christian Struber, Obmann der ARGE Eigenheim Österreich.

„Ich erachte die Verordnung als unnötig. Es ist nicht die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht, Gesellschaftspolitik zu machen", sagt Heinz Konrad, der Generaldirektor des Raiffeisenverbandes Salzburg.  | Foto: Foto: RVS/Kirchberger
  • „Ich erachte die Verordnung als unnötig. Es ist nicht die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht, Gesellschaftspolitik zu machen", sagt Heinz Konrad, der Generaldirektor des Raiffeisenverbandes Salzburg.
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Ähnlich beurteilen dies Banken. Sie treten für einen leichteren Zugang zum Eigentum ein. „Ich erachte die Verordnung als unnötig. Es ist nicht die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht, Gesellschaftspolitik zu machen. Die Aufsicht hat andere Möglichkeiten, wenn sie der Meinung ist, dass ein Kreditinstitut zu wenig sorgsam mit der Kreditvergabe umgeht. Die Verordnung macht Eigentum für viele junge Menschen nicht mehr möglich. Und in Österreich haben wir eine sehr niedrige Eigentumsquote. Nur jeder zweite Österreicher besitzt im Schnitt Eigentum, das ist nach Deutschland der zweitniedrigste Wert im EU-Raum. Denn eines ist sicher: Eigentum ist ein ganz wesentliches Element in der Altersvorsorge und gegen Altersarmut. Wenn jemand in Pension geht und ein Eigenheim besitzt, ist er oder sie massiv entlastet“, sagt Heinz Konrad, der Generaldirektor des Raiffeisenverbandes Salzburg (RVB).

Die derzeit geltenden gesetzlichen Regeln für den Erwerb von Wohnungseigentum erschweren bzw. verhindern laut Banken, Immobilienunternehmen und Bauträgern den Kauf von Wohnungseigentum. | Foto: pixabay / Symbolfoto
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Konkretes Rechenbeispiel

Ein Paar unter 30 Jahren verdient gemeinsam 4.000 Euro netto pro Monat und kauft eine 60-Quadratmeter-Wohnung in Golling/Salzburg. Die beiden bezahlen 20 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln. Das Paar finanziert die verbleibenden 80 Prozent mittels Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren (Zinssatz 5 Prozent). Die gemäß KIM-Verordnung zulässige monatliche Rate darf somit maximal 1.600 Euro betragen. Die tatsächliche Finanzierung beläuft sich jedoch auf 750 Euro. „Diese jungen Menschen könnten sich auch eine monatliche Belastung von 1.750 Euro leisten, aber die Banken dürfen sie wegen der KIM-Verordnung nicht finanzieren. Das gehört raschest korrigiert“, so Struber.

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