Neues Bezirksgericht Seekirchen wird rund zehn Millionen Euro kosten
Standort des Bezirksgerichts in Tamsweg bleibt erhalten
Zwei bis drei Grundstücke in einer Größe zwischen 3.000 bis 5.000 Quadratmeter und mit fußläufiger Anbindung an den öffentlichen Verkehr in Seekirchen sind in der Endauswahl für den Standort eines neuen Flachgauer Bezirksgerichtes. "Wir sind in der finalen Verhandlungsphase", verriet Hans-Peter Weiss, der Geschäftsführer der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) bei einem Pressegespräch mit LH Wilfried Haslauer und Justizminister Wolfgang Brandstetter am Freitag in Salzburg.
Brandstetter und Haslauer setzten dabei ihre Unterschriften unter eine gemeinsame Vereinbarung zur Zukunft der Salzburger Justizstandorte. Demnach bleibt das Bezirksgericht in Tamsweg weiter erhalten, die bisherigen Flachgauer Standorte Neumarkt, Oberndorf und Thalgau werden aufgelöst.
Gemeinden können alte Standorte zum Verkehrswert erwerben
Die Gebäude der bisherigen Bezriksgerichtsstandorte in Neumarkt, Thalgau und Oberndorf befinden sich im Besitz der BIG und sollen nach der Übersiedlung an den neuen Standort in Seekirchen – das neue Bezirksgericht wird rund zehn Millionen Euro kosten und soll 2019 in Betrieb gehen – zum Verkehrswert an die Gemeinden verkauft werden. "Die Hälfte des Kaufpreises übernimmt das Land aus dem Gemeindeausgleichsfonds", ließ Haslauer wissen. Die Kaufpreise werden zwischen 500.000 und 700.000 Euro pro Gebäude liegen. Möglich ist ein solcher Verkauf zum verkehrswert, weil die Gemeinden ein öffentliches Interesse für die Häuser angemeldet haben. Das bedeutet, sie wollen die Gebäude für die Gemeindeverwaltung oder Beratungsangebote verwenden.
Ziel der Reform der Gerichtsstandorte seien stest größere Einheiten mit besserem Service – "dort, wo es geografisch möglich ist" – gewesen, so Brandstetter. Deshalb bleibe auch Tamsweg erhalten. Mit dem neuen Standort Seekirchen habe man die richtige Balance zwischen Bürgernähe und Effizienz gefunden.
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