Für Bürgerliste sind Burkini und Bikini gleichermaßen willkommen

In den städtischen Freibädern - wie hier im Aya-Bad - gilt seit Juni ein Burkiniverbot. | Foto: Stadt Salzburg
  • In den städtischen Freibädern - wie hier im Aya-Bad - gilt seit Juni ein Burkiniverbot.
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SALZBURG. Die Bürgerliste-Gemeinderätin Ingeborg Haller fordert die sofortige Aufhebung des Burkiniverbotes in den städtischen Bädern. Ein solches Verbot sei das falsche Signal, weil es die betroffenen Frauen erst wieder ausschließt.
Im Juni diesen Jahres wurde ja ein Burkiniverbot in die Badeordnung in den städtischen Freibädern aufgenommen. "Das war reiner Populismus. Dieses Verbot wird nicht halten,
Hygienegründe und Sicherheitsgründe können in keiner Weise eine solche Maßnahme rechtfertigen, denn es ist klar, dass badetaugliche Burkinis nicht mit einem Neoprenanzug verglichen werden können und auch kein Sicherheitsrisiko darstellen", so Haller, die darauf verweist, dass beispielsweise in den Bädern der Stadt Wien echte Burkinis - also badetaugliche Burkinis aus synthetischem Badeanzugstoff - erlaubt sind.
Haller hat jetzt einen Antrag auf Aufhebung des Verbotes gestellt und eine entsprechende Anfrage an den Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) gerichtet.
Und: Der Stadt Salzburg droht eine Anti-Diskriminierungsklage. Ein Wiener Klagsverband verklagt die Stadt Salzburg wegen des Burkini-Verbotes in den städtischen Freibädern auf Schadensersatz und fordert 1.500 Euro Entschädigung wegen der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung einer Muslima.

Gänzlich anders sieht das die Salzburger Stadt-FPÖ. Auf deren Antrag gilt ja seit 1. Juni 2017 ein Burkini-Verbot in den Salzburger Frei- und Hallenbädern. "Es ist höchst an der Zeit, dass wir den muslimischen Zuwanderern klar machen müssen, dass in unserem Land unsere Regeln und unsere Werte gelten“, so FPÖ-Bürgermeisterkandidat Andreas Reindl.

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