Gstättengasse: Beschwerde der Volksanwaltschaft
SALZBURG. Die gut besuchten Lokale und Gastgärten auf engstem Raum in der Gstättengasse und um den Ursulinenplatz sorgten in den letzten Monaten für zahlreiche Anrainerbeschwerden. Laute Musik, herumgrölende Menschen, verschmutzte Straßen und Polizeieinsätze wegen Schlägereien sind nur einige Kritikpunkte der Anrainer. Bereits im Juli befasste sich das Stadtratskollegium mit der Situation im Bereich der Lokalmeile Gstättengasse und fertigte nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens einen Amtsbericht an. Dieser wurde nun fertiggestellt und sieht laut Vize-Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) "ein Alkoholverbot für den Bereich der Gstättengasse, des Anton-Neumayr-Platzes und des Ursulinenplatzes jeweils an Samstagen, Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen im Zeitraum von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr vor. In der nächsten Sitzung des Gemeinderates kann daher ein Beschluss erfolgen“,so Preuner.
Alkoholverbot nicht einzige Maßnahme
Allerdings ist die Erlassung eines Alkoholverbotes für Preuner nur eine von mehreren Maßnahmen: „Wir haben im laufenden Ermittlungsverfahren mehrere Schwerpunktkontrollen in der Gstättengasse und Umgebung durchgeführt. Die Ergebnisse waren, vereinfacht gesagt, ernüchternd. Die Stadt hat im gegenständlichen Bereich eine Vielzahl von Gastgärten und Lokalen genehmigt. Wie die Kontrollen gezeigt haben, sind eben auch diese Gastgärten Ausgangspunkt von Lärmbelästigungen“, schildert Preuner.
Nach den Anrainerbeschwerden wurde auch die Volksanwaltschaft eingeschaltet. Volksanwalt Peter Fichtenbauer spricht von gesundheitsgefährdenden Beeinträchtigungen der Anrainer in der Gstättengasse. Der Volksanwalt fordert die Stadt auf, eine gewerbebehördliche Stellungnahme abzugeben.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.