Knapp 400.000 Salzburger sind am 15. Oktober bei der Nationalratswahl wahlberechtigt
Wahlkarten können bereits angefordert werden – Versand erfolgt Mitte September
Zur Stimmabgabe berechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Im Bundesland Salzburg sind das exakt 189.247 Männer und 205.430 Frauen – darunter 2.414 Auslandsösterreicher und 2.602 Auslandsösterreicherinnen.
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In der Stadt Salzburg sind es 99.822 Wahlberechtigte, im Bezirk Salzburg-Umgebung 113.553, im Bezirk Hallein 43.416 Wahlberechtigte, im Bezirk St. Johann im Pongau 58.290 Wahlberechtigte, im Bezirk Tamsweg 16.216 Wahlberechtigte und im Bezirk Zell am See 63.380 Wahlberechtigte.
Wer kann eine Wahlkarte anfordern?
Wer sich am 15. Oktober nicht in seiner Heimatgemeinde aufhält, der kann bereits jetzt (bis spätestesn 11. Oktober schriftlich bzw. 13. Oktober, 12 Uhr mündlich) eine Wahlkarte anfordern. Beantragt werden die Wahlkarten bei der Gemeinde, in deren Wählerevident der Wahlberechtigte eingetragen ist.
Die Stimme kann bereits nach Erhalt der Wahlkarte, also auch schon vor dem 15. Oktober, abgegeben und der Wahlbehörde übermittelt werden. Die Wahlkarte muss aber bis zum Wahltag um 17.00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder in Wahllokalen während der Öffnungszeiten einlangen.
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