Landesrechnungshof übt Kritik an der GSWB
"Die Geschäftsgebarung der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft mbH GSWB ist wirtschaftlich, die Gehälter der Geschäftsführer überschreiten die gesetzliche Höchstgrenze. Und wie die GSWB Wohnungen vergibt, war nicht nachvollziehbar." So fasste der Direktor des Landesrechnungshofs, Ludwig F. Hillinger, die Ergebnisse des jüngsten Prüfberichts über die Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft (GSWB) zusammen.
Geschäftsführer laut Prüfbereicht überbezahlt
Demnach sind im Zeitraum 2011 bis 2015 beide Geschäftsführer unter Berücksichtigung der Sachbezüge brutto insgesamt um rund 96.000 Euro überbezahlt worden. Der Landesrechnungshof kritisiert das Versagen der gesetzlich vorgesehenen Kontrollen durch die Landesregierung als Aufsichtsbehörde über gemeinnützige Bauvereinigungen, durch den Revisionsverband und den Aufsichtsrat der GSWB.
Diese Summe liege eine falsche Rechtsmeinung zugrunde, kontert die GSWB in einer Stellungnahme. Nachdem die GSWB auch die KgL (Kommunale Liegenschaftsverwaltung, ein Tochterunternehmen von GSWB und der Stadt Salzburg) leite, stünde den beiden Geschäftsführern eine Gehaltserhöhung um 25 Prozent zu. Diese Möglichkeit würde aber bei weitem nicht ausgeschöpft, heißt es weiters. Darüber hinaus würden die angeführten 96.000 Euro auch Fahrtkostenersätze beinhalten.
„Ich werde mir den Prüfbericht ganz genau anschauen und die Einwände und Anregungen des Rechnungshofes, sofern sie berechtigt sind, sehr ernst nehmen. Was die Höhe der Geschäftsführer-Gehälter angeht, halte ich aber dezidiert fest, dass die Verträge im Jahr 2010 abgeschlossen wurden und ich nicht in bestehende Verträge eingreifen kann“, so LH-Stv. Finanzreferent Christian Stöckl. Und ergänzt: "Die im Jahr 2010 abgeschlossenen dienstvertraglichen Vereinbarungen mit den beiden Geschäftsführern wurden von mehreren Seiten rechtlich geprüft und als rechtskonform erachtet."
Undurchsichtige Zulagen für Angestellte
Die Angestellten der GSWB werden laut Rechnungshof mit sechs Prozent über dem Kollektivvertrag entgolten. Darüber hinaus erhalten sie je nach Funktion und Tätigkeit Zulagen, die im Ermessen der Geschäftsführung liegen. Das argumentiert die GSWB mit dem Wettbewerb am Arbeitsmarkt um qualifiziertes Personal. "Dabei hat sich im Einzelfall die Möglichkeit einer individuellen Zulagengewährung als notwendig erwiesen, um qualifizierte Mitarbeiter für die GSWB zu gewinnen." Der Landesrechnungshof empfiehlt der GSWB, einheitliche Richtlinien über Art und Umfang der Zulagen zu erstellen und anzuwenden.
Soziale Dringlichkeit wird von Geschäftsführung beurteilt
Nicht nachvollziehbar waren für die Prüfer die Vergabekriterien sowohl für Miet- als auch Eigentumswohnungen. Er empfiehlt der GSWB, dafür Richtlinien zu erstellen und anzuwenden. Auch hier kontert die GSWB: "Die Beurteilung der sozialen Dringlichkeit der Wohnungsansuchen wird von beiden Geschäftsführern gemeinsam, auch in Hinblick auf eine gute soziale Durchmischung der Mietwohnhäuser und des fallweise besonders dringenden Wohnbedarfes von sozial tätigen Organisationen wie z.B. Verein Frauentreffpunkt, Frauenhaus Salzburg, Housing First, Soziale Arbeit GmbH, Caritas etc., wahrgenommen." Eigentumswohnungen würden darüber hinaus nicht vergeben, sondern verkauft. Dabei werde in der Reihenfolge der einlangenden verbindlichen Kaufanbote und damit nachvollziehbar vorgegangen.
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