SPÖ-Frauen wollen säumigen Vätern Führerschein nehmen

Nationalrätin Cornelia Ecker, Vizebgm. Anja Hagenauer und Landtagsabgeordnete Niki Solarz. | Foto: SPÖ/Arne Müseler
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Unterhaltspflichten, die ihren beim anderen Elternteil lebenden Kindern nicht nachkommen, soll künftig der Führerschein entzogen werden können. Das wünschen sich SPÖ-Vizebgm. Anja Hagenauer, SPÖ-LAbg. Niki Solarz und SPÖ-NR Cornelia Ecker. Und zwar als eine der ersten Maßnahmen, noch vor der derzeit üblichen Exektuion des Gehalts – nicht pauschal, sondern nach einer individuellen Überprüfung. "Sobald eine vom Gericht festgesetzte Unterhaltsleistung nicht geleistet wird, sollte man prüfen, ob ein Führerscheineintzug eine geeignete Maßnahme ist", so Solarz. Sie verweist auf Tschechien, wo alleine das Androhen des Führerscheinverlustes dazu geführt habe, dass mehr unterhaltspflichtige Väter auch bezahlen.
"In Deutschland befindet sich ein solcher Gesetzesvorschlag gerade in Begutachtung", so Cornelia Ecker. In Österreich wird im Justizministerium derzeit eine Novelle des Unterhaltsgesetzes vorbereitet.

Wer nicht zahlen will, trickst

Wie sehr säumige Väter tricksen, um nur ja den Unterhaltszahlungen auszukommen, weiß Salzburgs ressortzuständige Vizebgm. Anja Hagenauer (SPÖ). Auch sie sieht im Führerscheinentzug eine sinnvolle Maßnahme: "Wenn jemand mit allen Mitteln versucht, sich aus seiner Verpflichtung gegenüber anderen herauszuwinden, dann ist das kein verantwortungsvoller, kein zuverlässiger Mensch. Der Führerschein zielt auch auf Zuverlässigkeit ab, darauf, ob ich auch in der Lage bin, auf andere zu achten."
Freilich gebe es Situationen, in denen ein Führerscheinentzug nicht geeignet sei, etwa, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil das Auto für die Ausübung des Berufes benötige – was im Interesse der Kinder liege, ergänzt Cornelia Ecker.

Staat bleibt auf Kosten sitzen

In Österreich streckt der Staat für Kinder bis 18 Jahren Unterhaltsvorschüsse vor, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil säumig ist – österreichweit 113 bis 135 Millionen Euro jährlich. Im Bundesland Salzburg betrifft das jährlich zwischen 2.500 bis 3.000 Fälle. In den allermeisten dieser Fälle bleibt der Staat ganz oder teilweise auf den Kosten sitzen.

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