Raumpolitik
Land präsentiert neuen Entwurf zu Grundverkehrgesetz

Sicht in den Flachgau.  | Foto: LMZ/Otto Wieser
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Landesrat Josef Schwaiger hat den Entwurf zum neuen Salzburger Grundverkehrsgesetz  allen Landtagsparteien vorgestellt. Vonseiten der SPÖ und KPÖ hagelte es Kritik. Vonseiten der Jungen ÖVP heißt es man begrüße die Stärkung von Baulandsicherungsmodellen in Salzburg. 

SALZBURG. Mit dem neuen Gesetz - das aktuelle stammt aus dem Jahr 2001 - will das Land Salzburg zwei Hauptziele erreichen: „Grünland für die bäuerliche Produktion sichern sowie Hauptwohnsitze statt Leerstand und Spekulation. Grund und Boden sind ein hohes Gut, das zeigt der ungebrochen starke Druck auf Günland, auf Bauland und Immobilien. Die Preise sind in einem gewöhnlichen Verdienstleben nicht mehr rückzahlbar. Gleichzeitig investieren Spekulanten in ‚Betongold‘ und verschärfen damit die angespannte Marktsituation“, erläutert Landesrat Josef Schwaiger. 

SPÖ-Klubvorsitzender Michael Wanner.  | Foto: Arne Müseler
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Die SPÖ sieht das Problem für die Preislage in vergangenen Entscheidungen: „Problematisch ist, dass in den vergangenen Jahren Grünlandkäufe dazu geführt haben, dass diese Flächen nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden sind, sondern teils gerodet, jedenfalls durch eine Umwidmung vergoldet mit Chalets, Apartmenthäusern und Zweitwohnsitzen bebaut wurden. Diese Immobilien werden fast ausschließlich von fremden Anlegern parifiziert gekauft und dienen als sichere Anlagen in Form von Betongold“, erläutert Michael Wanner, Klubvorsitzender der SPÖ.

Grundverkehrsgesetz neu: Die Eckpunkte

  • Neudefinition land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in Richtung tatsächlicher Nutzung, Bewirtschaftungskonzept und Nutzungspflicht für 15 Jahre
  • Einführung eines am Ertragswerts orientierten Bodenrichtpreises statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises
  • Nur mehr eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission (statt bisher fünf) unter der Leitung eines/r Grundverkehrsbeauftragten
  • Geeignete Möglichkeiten zur Nutzungsüberprüfung und vereinfachter Weg zur Versteigerung, wenn bestimmungswidrig
  • Neudefinition für Hauptwohnsitz, ständiger Wohnsitz
  • Beim Kauf von Liegenschaften und Wohnungen braucht es künftig eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz
  • Fristen für die Aufnahme der Nutzung: Bebautes Grundstück ein Jahr, bei umfassender Sanierung eines Gebäudes fünf Jahre, unbebaute Grundstücke sieben Jahre.

"Der Entwurf enthält viel Zahlenmaterial, aber keine Definitionen. So bleiben etwa Begriffe, wie Großgrundbesitz, weiterhin unklar. Die nötige Transparenz, welche Erwerbe zulässig sind, fehlt weiterhin. Einfacher werden die Kommissionen, es soll künftig weder eigene in den Bezirken noch große und kleine Kommissionen geben - allerdings sollen aber auch die Interessensvertreter, so wie die Arbeiterkammer nicht mehr in den Kommissionen vertreten sein. Ich halte es für keine gute Herangehensweise die Sozialpartner aus der Kommission zu entfernen. Die Vertreter der Arbeiterkammer bringen einfach einen anderen Zugang in die Verfahren mit, als Vertreter der Landwirtschaft“, so Karin Dollinger, SPÖ-Landtagsabgeordnete. 

Der Landtagsklub der SPÖ beauftragte den Landesrechnungshof Ende 2020 zum einen mit der Prüfung von Grünlandkäufen durch Nichtlandwirte im Pinzgau seit 2013. Zum anderen sollen die Tätigkeiten der Grundverkehrskommission im Pinzgau geprüft werden, weil es Personen gäbe die sich vor langer Zeit zum Landwirt deklarieren konnten, jedoch objektiv betrachtet keine sind, somit aber ungebremsten Zugang zu wichtigen und günstigen Grünlandflächen haben. 

ÖVP-Raumordnungssprecher begrüßt die Umsetzung der Positiverklärung

Während erforderliche Änderungen und vor allem Verschärfungen im Bereich des so genannten „grünen Grundverkehrs", wie etwa die Schaffung eines landesweiten Grundverkehrsbeauftragten, im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit standen, möchte ÖVP-Raumordnungssprecher Klubobmann Wolfgang Mayer die enorm wirksamen Änderungen im Bereich des so genannten „grauen Grundverkehrs“ betonen.

„Mit der Einführung einer so genannten Positiverklärung machen wir im Bereich der illegalen Zweitwohnsitznutzung, aber auch im Bereich befristeter Baulandausweisungen einen weiteren, wichtigen Schritt nach vorne. So können wir bei jedem Kauf einer Immobilie im Hauptwohnsitzgebiet die widmungskonforme Verwendung ohne großen Aufwand sicherstellen. Durch die Verschränkung des Grundverkehrs mit den raumordnungsrechtlichen Bestimmungen setzen wir den eingeschlagenen Weg im Kampf gegen illegale Zweitwohnsitznutzungen und Investorenmodelle, wie „buy-to-let“, konsequent fort “, so Mayer.

Vereinfacht erklärt muss der Käufer einer Immobilie, die sich in einem Hauptwohnsitzgebiet befindet, derzeit schriftlich bestätigen, dass er nicht beabsichtigt, einen Zweitwohnsitz zu errichten. Wobei sich in der Praxis Probleme mit der Nachweisbarkeit ergeben. Wenn es nach dem Vorschlag der Salzburger Volkspartei und Landesrat Sepp Schwaiger geht, muss künftig die Erklärung erfolgen, dass man beabsichtigt, einen Hauptwohnsitz zu errichten – sei es selber oder aber durch Vermietung. 

KPÖ wünscht sich mehr aktive Bodenpolitik

Kein Verständnis für die Kapitulation der Landesregierung bei der aktiven Bodenpolitik kann der Salzburger Gemeinderat Kay-Michael Dankl (KPÖ PLUS) aufbringen: „Im Sommer 2019 verkündete die Landesregierung stolz, in die aktive Bodenpolitik einzusteigen. Drei Jahre später stellt sich heraus, man hat rechtlich falsche Rahmenbedingungen gesetzt. Das ist handwerklich dilettantisch und geht auf Kosten des leistbaren Wohnens. Wie man in solche Stolperfallen tappt, obwohl das Land viele Juristen hat und Geld für Rechtsberatung ausgibt, ist schwer nachvollziehbar.“

Salzburger Gemeinderat  Kay-Michael Dankl  | Foto: Lisa Gold
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Burgenland vor Salzburg? 
Wenn das Burgenland mit 290.000 Einwohnern und 93 Mio. Euro Wohnbauförderung es schafft, eine eigene Immobilien-Gesellschaft zu betreiben, muss es im Land Salzburg mit 500.000 Einwohnern und 151 Mio. Euro Wohnbauförderung auch möglich sein. „Salzburg ist Schlusslicht beim teuren Wohnen. Was im Burgenland möglich ist, muss gerade in Salzburg auch gehen“, sagt Dankl: „Es liegen 10 Mio. Euro für Grundstückkäufe brach. Über 30 Mio. Euro aus der Wohnbauförderung versickerten letztes Jahr im Landesbudget, das voll ist mit politischen Prestigeprojekten. Mit etwas guten Willen können diese Mittel eingesetzt werden, um Grundstücke zu sichern und den kommunalen Wohnbau zu fördern.“
10 Mio. an Gemeinden weitergeben 
Sollte die Landesregierung nicht dafür sorgen, dass die 10 Mio. Euro der aktiven Bodenpolitik zu Gute kommen, sollten diese Gelder direkt an die Gemeinden weitergegeben werden. „Der kommunale Wohnbau ist der Schlüssel für leistbares Wohnen. Die Gemeinden und Städte wissen am besten, wo der Schuh drückt, und haben schon in der Vergangenheit Grundstücke für das öffentliche Interesse gesichert“, sagt Dankl.

JVP-Landesobmann Sebastian Wallner und Klubobmann Wolfgang Mayer
 | Foto: Junge ÖVP
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Junge ÖVP spricht sich für finanzielle Unterstützung bei Baulandsicherung aus

Klubobmann LAbg. Mag. Wolfgang Mayer schlägt vor, die Salzburger Gemeinden bei der Umsetzung von Baulandsicherungsmodellen mit finanziellen Mitteln aus dem Wohnbaubudget des Landes zu unterstützen: „Wenn wir Wohnen in unserem Bundesland leistbarer machen wollen, dann müssen wir an allen möglichen Stellschrauben drehen.“ Auch die JVP Salzburg unterstützt diesen Vorschlag. „Unsere Gemeinden haben den größten Hebel um aktive Bodenpolitik zu betreiben. Das Konzept der Baulandsicherungsmodelle muss gestärkt werden!“, so JVP-Landesobmann Sebastian Wallner.

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