ÖAMTC verrät die häufigsten Fehler
Mietauto im Urlaub – darauf ist zu achten

Der ÖAMTC hat einige Hinweise und Tipps für Mietautos in der Urlaubssaison parat. | Foto: pixabay.com
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Ein Mietwagen sorgt im Urlaub für Flexibilität, kann bei unklaren Verträgen oder fehlender Dokumentation aber schnell zur Kostenfalle werden. Der ÖAMTC erklärt, worauf Reisende achten sollten.

SALZBURG. Wer im Urlaub unabhängig unterwegs sein möchte, entscheidet sich oft für einen Mietwagen. Besonders beliebte Reiseziele, die mit dem Mietwagen erkundet werden, sind Spanien, Griechenland und Italien.

Eine Reise mit gemietetem Auto birgt jedoch ganz eigene Stolperfallen. Thomas Oppenheim, Leiter des ÖAMTC-Reisebüros, rät deshalb: „Vor der Buchung sollte man nicht nur auf den Preis achten, sondern das Gesamtpaket vergleichen. Entscheidend sind die inkludierten Versicherungen, mögliche Zusatzkosten und die Stornobedingungen.“

Worauf vor der Reise zu achten ist

Wer im Urlaub ein Mietauto nutzt, betont der ÖAMTC, sollte etwa benötigte Kindersitze frühzeitig reservieren, da diese nicht immer verfügbar sind. Zudem gelten auch bei Mietautos die gesetzlichen Mitführpflichten des jeweiligen Landes: „In Spanien müssen beispielsweise zwei Warndreiecke im Fahrzeug mitgeführt werden“, so ein ÖAMTC-Sprecher.

Wichtig sei außerdem ein genauer Blick auf den Versicherungsschutz: Der ÖAMTC empfiehlt eine Vollkaskoversicherung inklusive Diebstahlschutz ohne Selbstbehalt. Idealerweise auch mit Absicherung von Glas-, Reifen- und Felgenschäden. Bereits bei der Buchung sollte außerdem geklärt werden, wann, wo und unter welchen Bedingungen das Fahrzeug zurückgegeben werden muss. Häufig ist etwa eine Rückgabe mit vollem Tank vorgeschrieben.

Die häufigsten Stolperfallen und wie man sie vermeidet

Immer wieder wenden sich Mitglieder nach Schwierigkeiten mit Mietwagen an die ÖAMTC-Rechtsberatung. „Viele Probleme lassen sich vermeiden, wenn man den Mietvertrag genau liest und sich an die vereinbarten Bedingungen hält“, erklärt Verena Pronebner von den ÖAMTC-Rechtsdiensten.

Pronebner erinnert zudem daran, das Fahrzeug bei der Übernahme unbedingt zu dokumentieren. Vorhandene Mängel sollten im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

„Zusätzlich empfehlen wir, das Fahrzeug rundum mit Fotos oder Videos zu dokumentieren. Das kann spätere Diskussionen verhindern.“
Verena Pronebner, ÖAMTC

Auch die vereinbarten Abhol- und Rückgabezeiten sollten unbedingt eingehalten werden. Wer den Mietwagen deutlich später übernimmt, ohne den Vermieter zu informieren, riskiert, dass das Fahrzeug trotz bereits erfolgter Bezahlung weitervermietet wird. Bei einer Flugverspätung empfiehlt es sich daher, die Autovermietung möglichst rasch zu verständigen.

Kommt es zu einem Unfall, gelten zunächst die üblichen Sicherheitsmaßnahmen: Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und gegebenenfalls Rettung und Polizei verständigen. Zusätzlich muss die Autovermietung umgehend informiert werden. Je nach Land, Anbieter oder Versicherung kann selbst bei einem reinen Blechschaden ein Polizeiprotokoll erforderlich sein.

„Dokumente, deren Inhalt man nicht versteht, oder Schuldeingeständnisse sollten keinesfalls unterschrieben werden“, betont die ÖAMTC-Juristin abschließend.

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Der ÖAMTC hat einige Hinweise und Tipps für Mietautos in der Urlaubssaison parat. | Foto: pixabay.com
ÖAMTC-Rechtsexpertin Verena Pronebner über Risiken bei Mietautos im Urlaub. | Foto: ÖAMTC/Wirl
Foto: <a href="https://unsplash.com" onclick="window.open(this.href); return false;" rel="nofollow">unsplash</a> / <a href="https://unsplash.com/@mnelen" onclick="window.open(this.href); return false;" rel="nofollow">Anastasiia Nelen</a>
Foto: ÖAMTC Salzburg Pfeiffer
Foto: Land Salzburg/Bernhard Kern
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