NEOS Salzburg für Entstigmatisierung von HIV-Positiven im Strafrecht

Mit der richtigen Behandlung sind HIV-positve Personen nicht mehr ansteckend.  | Foto: Symbolbild: Pixabay
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  • Mit der richtigen Behandlung sind HIV-positve Personen nicht mehr ansteckend.
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HIV-positive Menschen wurden trotz wirksamer Therapie und dem Umstand, dass keine Übertragung des Virus stattfinden konnte, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Konkret geht es um den Paragraphen zur Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen.

SALZBURG. „Wir NEOS möchten diese Art der Diskriminierung verhindern und haben diesbezüglich einen Antrag eingebracht, dass HIV-positive Personen, die das Virus nicht übertragen können, nicht unter die Strafbarkeit von § 178f StGB fallen“, so NEOS Gesundheitssprecher Dr. Sebastian Huber.

Bislang drohte HIV-positiven Menschen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren, wenn die Gefahr besteht, eine beschränkt anzeige- oder meldepflichtige übertragbare Krankheit verbreitet zu haben. „Somit wurde das Gefährdungspotential einer Ansteckung unterstellt, obwohl die medikamentöse Behandlung die Virenlast in einem Ausmaß sinken lässt, dass Viren nicht mehr nachweisbar sind“, stell Huber klar, der selbst niedergelassener Facharzt für Innere Medizin ist. Das OLG Graz hielt daher 2020 in einer bisher einzigartigen Entscheidung fest, dass eine erfolgreiche HIV-Therapie eine Strafbarkeit ausschließt.

Sebastian Huber, im Zivilberuf niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, spricht sich für eine Entstigmatisierung aus.  | Foto: NEOS/Mike Vogl
  • Sebastian Huber, im Zivilberuf niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, spricht sich für eine Entstigmatisierung aus.
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Dürfen nicht in der Realität der 80er weiterleben

Eine adäquate medikamentöse Therapie gilt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft als Prävention, da sie nachweislich Übertragungen verhindert. Personen, die sich konsequent einer wirksamen Therapie unterziehen, haben eine gute Lebensqualität bei einer normalen Lebenserwartung und können auch strafrechtlich unbedenklichen Geschlechtsverkehr praktizieren. „Sie daher weiter als Gefährdungsträger_innen zu sehen und im schlimmsten Fall auch strafrechtlich zu verurteilen, ist falsch, diskriminierend und stigmatisierend“, kritisiert der Abgeordnete zum Landtag aufs Schärfste. HIV-positive Menschen, die therapiert werden, können das HI-Virus nicht weitergeben und setzen daher beim Geschlechtsverkehr keine „gefährdende“ Handlung. Die derzeitige Regelung in Bezug auf die HIV-Infektion spiegelt die Realität der 80er Jahre wider, als eine Infektion mit dem HI-Virus in den allermeisten Fällen noch tödlich endete.

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