Blutspenden
NEOS setzen sich für diskriminierungsfreie Blutspende ein
In Österreich ist es Männern nach wie vor nicht erlaubt, Blut zu spenden, wenn sie homosexuellen Geschlechtsverkehr haben. Die aktuelle österreichische Blutspendeverordnung sieht eine Sperrfrist von zwölf Monaten vor, wenn sexueller Kontakt mit anderen Männern stattgefunden hat. NEOS Salzburg Gleichbehandlungssprecherin Liesl Weitgasser verlangt ein Ende der Diskriminierung von homo- und bisexuellen Männern sowie transsexuellen Menschen bei der Blutspende.
SALZBURG. In der Blutspendeverordnung fehlt noch immer ein explizites Diskriminierungsverbot. Im Gesundheitsministerium wurde zwar eine eigene Blutkommission eingerichtet, die sich bereits vor zwei Jahren für eine Verkürzung der Rückstellungsfrist von zwölf auf vier Monate ausgesprochen hat, richtig umgesetzt wurde das bisher allerdings nicht.
Es gibt zwar bereits eine Vorlage zur Verordnung aus dem Jahr 2019, die zumindest eine verkürzte Sperrfrist homosexueller und bisexueller Männer von zwölf Monaten auf vier Monate vorsieht, diese wurde aber von diversen Ministern bis heute nicht unterschrieben. Auf diesen Umstand beruft sich das Rote Kreuz. Sobald die Verordnung in Kraft trete, will das Rote Kreuz die Verkürzung mittragen. Das sei mit den übrigen heimischen Blutspendediensten auch so akkordiert worden.
Im Gesundheitsministerium habe man dafür wenig Verständnis. Die Verordnung sei gar nicht notwendig, weil die Blutkommission seine Empfehlung zur Verkürzung der Rückstellungsfrist bereits ausgesprochen habe. Die Verantwortlichkeit lege bei den jeweiligen Blutspendeeinrichtungen. Das Rote Kreuz könne also grundsätzlich schon von sich aus tätig werden.
Sexuelle Orientierung sollte kein Hindernis sein
Wesentlich gewesen wäre zumindest eine Anpassung des Leitfadens, in dem das in der Blutspendeverordnung nicht näher ausgeführte Risikoverhalten bestimmt wird. Die Adaptierung des Anamnesebogens zur Blutspende, dass auf das Sexualverhalten des Spenders abstellt und nicht auf dessen sexuellen Orientierung, wurde noch immer vom Gesundeitsministerium nicht konkret angeordnet. Die Nicht-Umsetzung der verkürzten Rückstellfrist für Männer, die Sex mit Männern haben, durch die größte Blutspendeorganisation des Landes unterstreicht die Wichtigkeit einer in der Blutspenderverordnung festgeschriebenen Regelung, die aktuelle und mögliche zukünftige Diskriminierungen verhindert.
„Das ist aus unserer Sicht vermeintlich unionsrechtswidrig und längst nicht mehr zeitgemäß. Die aktuelle Verordnung muss sofort geändert werden, sodass im Besonderen der Gesundheitszustand des Spenders im Vordergrund steht“, betont die NEOS Salzburg Fraktionsvorsitzende empört. Man lebe nicht in einem Zeitalter, welches Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren darf, zudem ist es angesichts der derzeitigen und massiven Knappheit an Blutkonserven notwendiger denn je.
Hätte man allerdings schon damals, wie auch von NEOS gefordert, eine entsprechende Verankerung in der „Blutspenderverordnung“ angestrebt, wäre die Abänderung nicht nur theoretisch geblieben. „Es muss Schluss sein mit den leeren Versprechungen in Bezug auf Gleichbehandlung, ich erwarte mir daher die schnellstmögliche Abänderung dieser Regelung“, fordert Weitgasser abschließend.
Das könnte dich auch interessieren
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.