Startschuss am 1. April
Infos zum Heizkostenzuschuss des Landes
Anfang März präsentierte die Landesregierung ein 28 Millionen großes Entlastungspaket. Mit diesem will man den Salzburgern bei der Bewältigung Energie-und Wohnkosten helfen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Erhöhung und Erweiterung des Heizkostenzuschusses.
SALZBURG. 600 Euro statt 300 sollen Personen erhalten, die weniger als 1.300 Euro netto im Monat zur Verfügung haben. „Es ist wichtig, dass wir jene Menschen unterstützen, die es am dringendsten brauchen. Das Geld kommt rund 60.000 Menschen in Salzburg zu gute. Mit der Verdopplung auf 600 Euro schaffen wir echte Entlastung“, erklärte Landeshauptmann-Stellvertreterin Martina Berthold.
Erhöhung des Zuschusses
Ab morgen, dem 1. April, beträgt der Heizkostenzuschuss 600 Euro. Dann können auch schon die ersten Anträge gestellt werden. Einzelpersonen, die weniger als 1.300 Euro netto verdienen, haben Anspruch darauf. Gleiches gilt für Ehepaare oder Menschen, die mit ihren Partnerinnen und Partnern in einem Haushalt leben bei einem gemeinsamen Verdienst von weniger als 1.700 Euro. Für jedes Kind im Haushalt steigt die Grenze um 360 Euro nach oben. Für weitere erwachsene Personen in dem gemeinsamen Haushalt sowie auch für Kinder ohne Anspruch auf Familienbeihilfe, wandert die Grenze pro Person um 580 Euro nach oben.
Die Details
Hier die Infos und Zusatzinformationen des Landes Salzburg für alle, die bereits einen Antrag gestellt haben, im Überblick:
- "Der erhöhte Heizkostenzuschuss kann ab 1. April unter www.salzburg.gv.at/heizscheck beantragt werden.
- Personen, die bereits einen Heizkostenzuschuss für diesen Winter in der Höhe von 300 Euro erhalten haben, bekommen vom Land Salzburg automatisch weitere 300 Euro ausbezahlt. Dafür ist kein neuerlicher Antrag nötig.
- Sollte ein Antrag auf Grund der Höhe der Einkommensgrenze für die Heizperiode 2022/23 bereits abgelehnt worden sein, erhält man ein Schreiben vom Land und kann nochmals einen Antrag stellen.
- Anträge von Personen, die bis 31. März 2023 in der Sozialabteilung des Landes eingelangt sind, und noch keine Entscheidung erhalten haben, werden nach der neuen Regelung beurteilt."
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