Startschuss für leistbares Wohnen
Konzeption für neues Wohnbauförderungs-Gesetz

Gestern trafen sich Experten, gemeinnützige und gewerbliche Wohnbauträger, der Gemeindeverband, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Banken sowie die Ziviltechnikerkammer, um das neue Wohnbauförderungsgesetz zu konzipieren. | Foto: Land Salzburg/Martin Wautischer
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Mit dem Fokus auf mehr und leistbarem Wohnraum fiel am gestrigen Montag (25. September) der Startschuss für die Konzeption eines neues Wohnbauförderungs-Gesetz. Laut dem Fahrplan soll das Gesetz zur Förderung im Jahr 2025 wirksam werden.

SALZBURG. Das Ziel der geplanten neuen Wohnbauförderung is die Schaffung von leistbarem Wohnraum für Salzburgerinnen und Salzburger, sowohl in Ballungsräumen als auch am Land und das mit einem leicht zu verwaltenden kundenfreundlichen System. Am gestrigen Montag (25. September) erfolgte der Startschuss für die Konzeption des neuen Gesetzes, bei der Experten, gemeinnützige und gewerbliche Wohnbauträger, der Gemeindeverband, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Banken sowie die Ziviltechnikerkammer eingebunden werden.

In den kommenden Monaten werden alle Details der neuen Wohnbauförderung erarbeitet. Der Wohnbauförderungsbeirat ist natürlich bei allen Schritten eng eingebunden und wird sich einmal im Quartal dazu austauschen. | Foto: Land Salzburg/Martin Wautischer
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Inkrafttreten im Jahr 2025 geplant

Der Plan zur neuen Wohnbauförderung sieht wie folgt aus: Mit September und Oktober 2023 startet das Kick-Off des Wohnbauförderungsbeirat mit Experten sowie einem Wohnbausymposium. Im November und Dezember wird dann gemeinsam ein Konzept erarbeitet, bevor von Jänner bis Juni 2024 die Erarbeitung eines Ergebnispapiers geplant ist. Anschließend soll im Juli bis Dezember des nächsten Jahres der legisitische Prozess und die administrative Umsetzung erfolgen. In Kraft tritt die neue Wohnbauförderung demnach im Jahr 2025.

"Oberstes Ziel der Wohnbauförderung Neu ist es, mehr und leistbaren Wohnraum zu ermöglichen", so Landesrat Zauner. | Foto: pixabay.com
  • "Oberstes Ziel der Wohnbauförderung Neu ist es, mehr und leistbaren Wohnraum zu ermöglichen", so Landesrat Zauner.
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Förderung auf Basis der Grundstücke

Aus heutiger Sicht werden in der neuen Wohnbauförderung neben den bisher berücksichtigten Fördervoraussetzungen auch Anforderungen an die Grundstücke gestellt werden. Beispielsweise an Eigentumsverhältnisse und ob sie gewidmet sind oder nicht. Für die Basisförderung wird die Gebäudequalität wesentlich sein. Zudem soll es künftig auch eine erhöhte Förderung geben, wenn unter anderem Anforderungen der jeweiligen Gemeinde auf Basis eines Qualitätskataloges erfüllt werden.

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