Infos zur Antragsstellung
So kommst du zu deiner Photovoltaik-Förderung
Am 23 März startet die Photovoltaik-Förderung 2023 des Bundes. Die Förderung des Landes kann man indessen jederzeit beantragen. Wann und wo man die Anträge stellen kann und mit welcher Wartezeit zu rechnen ist, erfährst du in diesem Artikel.
SALZBURG/ÖSTERREICH. Seitens des Klimaschutzministeriums wurde heute angekündigt, dass man in diesem Jahr den privaten PV-Ausbau besonders stark fördern will. Dafür werden 600 Millionen Euro in die Hand genommen. Trotz allem kann es leicht geschehen, dass man im derzeitigen Förderdschungel den Durchblick verliert. In diesem Artikel wollen wir für euch etwas Licht in die Sache bringen.
Förderung des Landes Salzburg
Das Land Salzburg fördert derzeit durchgehend den Ausbau von privaten und betrieblichen Photovoltaik-Anlagen. Dabei ist jedenfalls zu beachten, dass man die Förderung nicht für ein Neubauvorhaben beantragen kann. Bei einem solchen muss man sich an die Wohnbauförderung wenden. Generell wird die PV-Förderung des Landes Salzburg derzeit stark nachgefragt. Daher ist laut Website des Landes nach Einreichung aller Abrechnungsunterlagen mit einer Wartezeit von etwa sechs Monaten zu rechnen.
Wichtig für Private: Man darf vor der Stellung des Antrags die Anlage bereits bestellen. Aber errichten und ans Stromnetz anschließen darf man sie noch nicht. Wichtig ist auch, die PV-Anlage nicht vor der Stellung des Förderantrags zu bezahlen. Anzahlungen durchzuführen ist jedoch möglich. Nach der Stellung des Online-Antrags erhält man per Mail einen Link. Über diesen kann der Bearbeitungsstand des Antrags jederzeit eingesehen werden.
Sowohl private als auch betriebliche Anträge können unter diesem Link gestellt werden: https://sbg.foerdermanager.net/foerderung
Die wichtigsten Infos zur Förderung von privaten Anlagen gibt es hier:
https://www.salzburg.gv.at/energie_/Seiten/energiefoerderung.aspx
Die wichtigsten Infos zur Förderung für Betriebe findest du hier:
https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/betriebliche-photovoltaik.aspx
Bundesförderung
Wie heute vom Klimaschutzministerium verkündet wurde, startet die neue PV-Förderung des Bundes für private Anlagen am 23. März um 17 Uhr und dauert bis zum 6. April an. Drei weitere Calls sind für den 14. Juni, 23. August und 9. Oktober geplant.
Ab dem Beginn des jeweiligen Calls kann man ein Ticket ziehen. Dessen Vervollständigung ist dann erst ab dem Folgetag möglich. In einem Bestätigungsmail nach der Ticketziehung wird man dann über die weiteren notwendigen Schritte informiert.
Wie uns ÖVP Energiesprecherin und Nationalratsabgeordnete Tanja Graf im Gespräch mitteilte, sollten dieses Jahr die Anträge wesentlich schneller bearbeitet werden. Zu diesem Zweck hätte die ÖMAG auch personell aufgerüstet. Es ist geplant, dass man Personen direkt im Anschluss an das Beantragungsgespräch darüber informieren kann, ob sie die Förderung erhalten.
Im Kontrast zur Förderung des Landes darf man vor der Beantragung der Bundesförderung die PV-Anlage bereits bestellen und auch errichten lassen. Nur mit der Inbetriebnahme der Anlage muss gewartet werden, bis ein erster vollständiger Förderantrag gestellt wurde. Für die Inbetriebnahme muss man dann aber nicht auf die Zusage warten.
Eine Ausnahme gibt es für Personen, die bei Fördercalls im Jahr 2022 leer ausgingen und trotzdem eine PV-Anlage bestellten, errichten ließen und ans Stromnetz anschlossen. Sie können auch dieses Jahr einen Förderantrag stellen.
Unter diesem Link kann man kommenden Donnerstag ab 17 Uhr den Förderantrag stellen:
https://eag-abwicklungsstelle.at/
Weitere Infos zur Förderung des Bundes findest du hier:
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