Anträge bis 15. Dezember möglich
Weihnachtsbeihilfe für Mindespensionisten

Symbolbild: 50 Euro beträgt die Unterstützung "Weihnachtsbeihilfe". Noch bis zum 15. Dezember kann Online, in der Gemeinde oder per Post an die Sozialabteilung des Landes der Antrag gestellt werden. | Foto: pixabay.com
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Mindestpensionistinnen und -pensionisten können auch heuer wieder die Weihnachtsbeihilfe des Landes Salzburg beantragen. Bis zum 15. Dezember ist das bei der Wohnsitzgemeinde oder Online möglich.

SALZBURG. Jene Pensionistinnen und Pensionisten, die Ausgleichzulagen-Zahlungen erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 844 Euro an Einkommen bleibt, können die Weihnachtsbeihilfe des Landes Salzburg in Form von 50 Euro noch bis zum 15. Dezember beantragen. Im vergangenen Jahr wurden rund 900 Salzburgerinnen und Salzburger unterstützt.

Symbolbild: Den Antrag stellen können Bezieher der Mindestpension, denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 844 Euro bleiben, sowie Ehepartner und Partnerschaften, denen weniger als 1.269 bleibt. | Foto: pixabay.com
  • Symbolbild: Den Antrag stellen können Bezieher der Mindestpension, denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 844 Euro bleiben, sowie Ehepartner und Partnerschaften, denen weniger als 1.269 bleibt.
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"Die Weihnachtsbeihilfe der Salzburger Landeshilfe soll einen finanziellen Beitrag für Salzburgs Mindestpensionistinnen und -pensionisten leisten. Ich danke allen, die mit ihrer Spende an die Salzburger Landeshilfe die Beihilfe ermöglichen."
Soziallandesrat Christian Pewny

In der Gemeinde, Online oder per Post an die Sozialabteilung des Landes kann der Antrag gestellt werden. Wer Hilfe für den Antrag benötigt kann sich an die Seniorenorganisation wenden. Deren Mitarbeiter helfen gerne bei der Antragstellung.

Adresse Sozialabteilung: Fischer-von-Erlach-Straße 47, 5020 Salzburg
Hier kommst du zum Formular.

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Symbolbild: Den Antrag stellen können Bezieher der Mindestpension, denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 844 Euro bleiben, sowie Ehepartner und Partnerschaften, denen weniger als 1.269 bleibt. | Foto: pixabay.com
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