Situative Winterreifenpflicht
Worauf man laut Experten achten sollte

Die kommenden Wochen sollte man trotz der angenehmen Temperaturen noch mit Winterreifen bestreiten.  | Foto: Symbolbild: ARBÖ
3Bilder
  • Die kommenden Wochen sollte man trotz der angenehmen Temperaturen noch mit Winterreifen bestreiten.
  • Foto: Symbolbild: ARBÖ
  • hochgeladen von Philip Steiner

Der Frühling klopft bereits an die Tür. Das ist zumindest der Eindruck, der derzeit bei den sehr milden Temperaturen entsteht. Doch Vorsicht ist geboten: Man sollte noch nicht leichtfertig seinen Winterreifen Ade sagen.

SALZBURG. Sowie auch die Schneekettenpflicht für Lkws gilt die situative Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April des Folgejahres. Laut Verkehrsjurist Martin Echsel vom Auto, Motor- und Radfahrerbund Österreich (ARBÖ) sollte man sich jedoch auch nach dem 15. April in Acht nehmen. Bei winterlichen Verhältnissen außerhalb dieses Zeitraums sollte man trotzdem Winterreifen benutzen. Sonst können im Falle eines Unfalls juristische Probleme drohen.

  • Slide
1
  • Slide

1
  • Slide
1

 

Die Winterreifenpflicht

Generell sind von 1. November bis 15. April für Pkws Winterreifen situativ vorgeschrieben. Das heißt, sobald winterliche Fahrverhältnisse in diesem Zeitraum herrschen, sind Winterreifen verpflichtend. Bei Nichteinhalten drohen Strafen bis zu 5.000 Euro sowie auch Versicherungsprobleme im Falle eines Unfalls. Zum Beispiel kann die Haftpflichtversicherung Regressansprüche stellen und möglicherweise zahlt die Kaskoversicherung den Schaden nicht. ARBÖ-Rechtsexperte Martin Echsel empfiehlt: „Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden, da dadurch rechtliche Probleme leicht vermieden werden können.“

Vom 1. November bis 15. April gilt in Österreich eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.  | Foto: Pixabay
  • Vom 1. November bis 15. April gilt in Österreich eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Christian Uchann

Weitere Regelungen

Ähnlich sind auch die Regelungen bei Kraftfahrzeugen. Für Lkws unter 3,5 Tonnen gelten dieselben Regelungen wie für Pkws. Ab 3,5 Tonnen gilt im gleichen Zeitraum die Pflicht, zumindest die Räder einer Achse mit Winterreifen bestückt zu haben. Das Gleiche gilt für Omnibusse und ähnliche Kraftfahrzeuge von 1. November bis 15 März.

Über die Regelungen der Reifen hinaus müssen Lkws auch von 1. November bis 15. April Schneeketten mit sich führen. Erst diese Woche hagelte es im Land Salzburg bei Schwerverkehrskontrollen Anzeigen. Auf der Tauernautobahn bei Kuchl und beim Parkplatz Untersberg gab es insgesamt 86 Anzeigen nach dem Güterbeförderungsgesetz. Zehn Schwerfahrzeuge wurden wegen fehlender Schneeketten angezeigt, sechs wegen Missachtung des Nachtfahrverbots. Knapp 79.000 Euro wurden eingehoben.

Fahren nach der Pflicht

Langsam aber sicher gibt sich der Winter geschlagen. Doch das Wetter kann bis Ostern auch noch durchaus launisch sein und in keiner Region in Salzburg kann man sicher sein, dass es zu wirklich keinem Schneefall mehr kommt. Doch auch nach dem Ende der situativen Schneekettenpflicht am 15. April sollte man aufmerksam bleiben, wie ARBÖ-Verkehrsjurist
Martin Echsel ausführt:

Auch nach dem 15. April sollte man die Winterreifen für den Fall der Fälle noch griffbereit haben. | Foto: Symbolbild: ARBÖ
  • Auch nach dem 15. April sollte man die Winterreifen für den Fall der Fälle noch griffbereit haben.
  • Foto: Symbolbild: ARBÖ
  • hochgeladen von Philip Steiner

„Das Ende der situativen Winterreifenpflicht bedeutet nicht automatisch, dass in keinem Fall mehr Winterreifen verwendet werden müssen. Auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeit sind dann Winterreifen zu verwenden, wenn auf winterlicher Fahrbahn mit Sommerreifen das sichere Anhalten nicht möglich ist oder die Lenkerin oder der Lenker so langsam unterwegs sein muss, dass eine Verkehrsbehinderung besteht. Darüber hinaus kann mittels Verkehrszeichen oder Verordnung das Befahren von bestimmten Straßenabschnitten mit Winterreifen vorgeschrieben werden.“

Haltbarkeit

Generell sollten Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen. Weiters müssen alle vier montierten Reifen beim PKW demselben Typ angehören. Man kann also nicht Winterreifen und Sommerreifen mischen. Ungefähr vier Jahre lang halten Winterreifen, was natürlich auch abhängig von der Kilometerleistung und dem Fahrstil ist.

Um die möglichst lange Lebensdauer der Reifen zu gewährleisten, sollte man sie auch richtig lagern. Am besten sollte man die Reifen an einem trockenen, schattigen Ort aufbewahren. Reifen, die auf einer Felge aufgezogen sind, sollten hängend oder liegend auf einer Palette gut unterlüftet gelagert werden. Werden sie stehend aufbewahrt, kann es zu sogenannten „Standplatten“ kommen.

Das könnte dich auch interessieren:

So reinigst du dein Auto im Frühling richtig

Diebe stahlen voll-beklebtes Pizza-Auto in Bad Ischl
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Foto: Stefan Schubert

Traumjob gefällig?
Wir suchen Physios mit Herz und Hirn für unser Team!

Ein inspirierendes Arbeitsumfeld? Check. Ein innovatives Arbeitsklima? Check. Spannende Fortbildungsmöglichkeiten? Check. Attraktive Benefits? Check. Viele nette Kolleginnen und Kollegen? Doppelcheck. Das Alpentherme Gastein Gesundheitszentrum liegt in der Mitte des Gasteinertals – genau gesagt im malerischen Bad Hofgastein. Wir arbeiten als private Krankenanstalt in Form eines selbständigen Ambulatoriums für Kur, Rehabilitation und Sportmedizin. Mit einem vielfältigen Therapie- und...

  • Salzburg
  • Pongau
  • Magazin RegionalMedien Salzburg

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Salzburg auf MeinBezirk.at/Salzburg

Neuigkeiten aus dem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

Newsletter abonnieren und wöchentlich lokale Infos bekommen

MeinBezirk auf Facebook: Salzburg.MeinBezirk.at

MeinBezirk auf Instagram: @salzburg.meinbezirk.at

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.