Nächste Chance auf Photovoltaik
Zweite PV-Förderrunde startet Mitte Juni
Am Mittwoch, den 14. Juni, geht die Photovoltaik Förderung des Bundes in die nächste Runde. Dann können Solarstrominteressierte in ganz Österreich wieder um die Förderung ihres PV-Ausbaus buhlen. Rund 90.000 Anträge wurden in Runde eins bewilligt.
ÖSTERREICH/SALZBURG. Nach der ersten Förderrunde wurden laut dem Klimaschutzministerium bereits 323 Millionen an Fördergeldern zugesagt. Ab nächsten Mittwoch kann man ab 17 Uhr den Förderantrag stellen: https://eag-abwicklungsstelle.at/. Dieser Call wird zwei Wochen lang, bis zum 28. Juni offen sein. 45 Millionen Euro stehen dieses Mal zur Verfügung.
Details der PV-Förderung
Mit dem Beschluss der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2023 im März sind einige neue Regelungen in Kraft getreten. Hier die wesentlichen Fakten im Überblick.
- Generell kann sowohl die PV-Förderung des Bundes als auch jene des Landes beantragt und erhalten werden.
- Die geplanten Fördercalls im Jahr 2023 für Privatpersonen starten am 23. März, dem 14. Juni, dem 23. August, und dem 9. Oktober. Es ist immer zwei Wochen möglich sein, die Bundesförderung zu beantragen.
- 10 Prozent der Fördersumme sind für Antragsteller reserviert, die vergangenes Jahr keine Förderung erhalten haben.
- Wer letztes Jahr leer ausgegangen ist und seine PV-Anlage selbst finanziert hat, kann auch dieses Jahr die Förderung beantragen. Selbst wenn die Anlage bereits in Betrieb genommen wurde. Für diese Antragsteller gilt eine Ausnahme.
- Der Antrag für die Förderung von privaten Anlagen kann auch nach Baubeginn gestellt werden. Lediglich vor der Inbetriebnahme der Anlage muss ein erster vollständiger Förderantrag gestellt werden. Für die Inbetriebnahme muss man jedoch nicht auf die Zusage warten.
- 600 Millionen will der Bund im Jahr 2023 in den privaten Ausbau von PV-Anlagen investieren. 323 Millionen sollen bereits nach dem ersten Call im März zugesagt worden sein.
- Auch die Bearbeitung der Anträge sollte dieses Jahr viel schneller gehen. Zu diesem Zweck wurde die ÖMAG personell aufgerüstet.
- Im vergangenen Jahr gab es zwischen der Zusicherung der Förderung und dem Bau der PV-Anlage eine Frist von sechs Monaten. Mit der neuen Verordnung hat man wesentlich mehr Zeit. Grundsätzlich hat man nach der Bewilligung der Förderung 24 Monate Zeit, um die Anlage zu errichten.
Vier Förderkategorien
Bei der neuen Investitionsförderung wird zwischen vier Kategorien unterschieden.
Kategorie A: Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt. 85 Euro Förderung pro kW.
Kategorie B: 10 bis 20 Kilowatt Anlagen. 250 Euro werden pro kW gefördert.
Kategorie C: 20 bis 100 Kilowatt Anlagen. Im Zuge einer Auktion kommen hier die Anlagen mit dem niedrigsten Förderbedarf zum Zug. Die maximale Förderhöhe beträgt 160 Euro pro kW.
Kategorie D: Großanlagen von 100 bis 1000 Kilowatt. Auch hier wird nach dem Auktionsprinzip entschieden. Die maximale Förderhöhe beträgt 140 Euro pro kW.
Wichtige Info: Beim dritten Fördercall von 23. August - 6. September 2023 sind Kategorien C und D ausgeschlossen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.