Heizkostenzuschuss Salzburg
Anträge sind ab 1. Jänner 2024 wieder möglich
Heizkostenzuschuss-Anträge sind laut dem Landes-Medienzentrum ab dem 1. Jänner 2024 wieder möglich. Außerdem erhöht das Land Salzburg die Einkommensgrenzen neuerlich.
SALZBURG. Ab dem Neujahrstag 2024 kann der Heizkostenzuschuss in der Höhe von 600 Euro wieder beantragt werden. Das teilte das Landes-Medienzentrum (LMZ) Salzburg mit. Die Einkommensgrenzen werden mit dem Jahreswechsel erhöht.
Die Einkommensgrenzen
Bei Einzelpersonen steigen die Einkommensgrenzen laut dem LMZ von 1.300 auf 1.392 Euro netto, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften von 1.700 auf 1.820 Euro netto. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 385 Euro, statt wie bisher 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 621 Euro, 2023 waren es hier 580 Euro. Pro Jahr wird der Zuschuss einmal ausbezahlt.
2023: 19.000 Anträge
Im ablaufenden Jahr 2023 war der Heizkostenzuschuss laut dem LMZ stark nachgefragt. Das Land Salzburg half zunächst rund 12.000 Mal mit je 600 Euro gegen die Teuerung. Rund 19.000 Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes wurden im Jahr 2023 gestellt.
„Wir konnten im Jahr 2023 deutlich mehr Salzburger erreichen. Das zeigen die rund 19.000 Anträge, die wir genau geprüft haben, damit die öffentlichen Gelder dort ankommen, wo sie benötigt werden. Im kommenden Jahr haben noch deutlich mehr Haushalte die Möglichkeit, die Unterstützung zu beantragen. Wir versuchen dabei die Bürokratie möglichst gering zu halten und dennoch jenen zu helfen, die es wirklich brauchen.“
Christian Pewny, Soziallandesrat
Die Unterstützung war bereits im Frühling 2023 von 300 Euro auf 600 Euro erhöht worden, die Einkommensgrenzen waren damals auch hinaufgesetzt worden. Darauf wies das Land Salzburg in seiner LMZ-Mitteilung hin. Die Antragsfrist war 2023 bis Ende Oktober verlängert worden.
>> Dieser Linkführt zum Antrag beziehungsweise zu mehr Informationen auf der Internetseite des Landes Salzburg.
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