Wahltag 23. April 2023
Das ist noch zu tun bis zur Landtagswahl
19. Jänner, 1. März und 20. März – das sind die wichtige Daten für die Wähler und wahlwerbende Gruppen bis zur Landtagswahl 2023.
SALZBURG. Am Sonntag, 23. April 2023, werden laut Landesstatistik rund 400.000 wahlberechtigte Salzburgerinnen und Salzburger darüber entscheiden, wie sich der Landtag für die kommende Legislaturperiode zusammensetzen wird.
Weißt du schon, wen du am 23. April wählen wirst?
Die wichtigsten Daten für die Wählerinnen und Wähler:
- 19. Jänner 2023: Stichtag – Erstellung der Wählerverzeichnisse
- 24. Februar 2023: Die letzte Möglichkeit für Auslandssalzburgerinnen und -salzburger, sich für die Teilnahme an Landtagswahl anzumelden. Auslandssalzburgerinnen und -salzburger dürfen nicht länger als zehn Jahre fern der Heimat leben und müssen aktiv einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellen.
- 20. März 2023: Voraussichtlicher Beginn der Zustellung von Wahlkarten
- 20. April 2023: Letzter Termin für Beantragung einer Wahlkarte; Ausgefüllte Wahlkarten müssen am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt oder bis zu diesem Zeitpunkt im Wahllokal der Heimatgemeinde abgegeben worden sein.
- 23. April 2023: Wahltag
- Endergebnis am 23. April: Alle Wahlkartenstimmen werden bereits am Wahltag in den Gemeinden ausgezählt. Damit wird bereits am Abend des 23. April ein Endergebnis vorliegen.
Wichtige Daten für wahlwerbende Gruppen:
- 1. März 2023: Ende der Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen
- 19. Jänner: Antretende Parteien müssen ab 19. Jänner bis zum 1. März um 13 Uhr 600 Unterstützungserklärungen sammeln. 120 solcher Erklärungen braucht es dabei in der Stadt Salzburg und im Flachgau, je 100 im Pongau und Pinzgau und je 80 im Tennengau und im Lungau. Für ein landesweites Antreten einer Partei reicht alternativ auch die Unterstützung von drei aktuellen Landtagsabgeordneten.
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