Neues Gesetz für Salzburgs Unterkunftsanbieter

Salzburg bringt neues Gesetz für den Nächtigungssektor am 6. November in den Landtag ein.  | Foto: Symbolfoto: Franz Neumayr
  • Salzburg bringt neues Gesetz für den Nächtigungssektor am 6. November in den Landtag ein.
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Das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz soll noch heuer beschlossen werden. Dieses regelt unter anderem die Strafbestimmungen bei Abgabenhinterziehung, unerlaubter touristischer Vermietung oder Auskunftspflichten für Online-Plattformen wie z.B. Airbnb.

SALZBURG. Ziel des neuen Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes ist laut Landesregierung die Vereinheitlichung der Fremdenverkehrsabgaben und Chancengleichheit am Nächtigungssektor. Beides soll ein weiterer Schritt sein, um Wohnen erschwinglicher zu machen. Über den Sommer hinweg wurden die Anregungen aus der Begutachtung gesichtet und in den Gesetzesentwurf eingearbeitet.

Das neue Gesetz sieht folgende Regelungen vor:

  1. Vereinheitlichung der Orts- und Kurtaxe zu einer Nächtigungsabgabe.
  2. Auskunftspflichten für Online-Plattformen (z.B. Airbnb), um einen leichteren Vollzug im Bereich der Einhebung der Abgabe zu gewährleisten sowie die Möglichkeit – unter gewissen Voraussetzungen - Vereinbarungen zur Einhebung der Abgabe zu schließen.
  3. Anzeigepflicht der Unterkunftsanbieter sowie Registrierungspflicht.
  4. Informationspflicht der Unterkunftsanbieter zur Höhe der Abgabe und der Registrierungsnummer.
  5. Amtsinterner Datenaustausch und Verarbeitung personenbezogener Daten.
  6. Strafbestimmungen bei Abgabenhinterziehung, unerlaubter touristischer Vermietung und Nichterfüllung der Anzeige- und Informationspflichten.

"Wir beenden den Wohnraumentzug durch unerlaubte touristische Vermietung auf Online-Plattformen"

Das Nächtigungsabgabengesetz normiert künftig sowohl eine sogenannte Registrierungspflicht der Unterkunftsanbieter, als auch eine Auskunftspflicht der Online-Plattformen. „Diese gesetzlichen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt für leistbares Wohnen in Salzburg. Wir beenden den Wohnraumentzug durch unerlaubte touristische Vermietung auf Online-Plattformen und die Verzerrung des Wettbewerbs“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer. „Wir nehmen damit hinsichtlich der Online-Plattformen und den Umwälzungen am Nächtigungssektor eine Vorreiterrolle ein."

Mehr Personal für Kontrolle und Vollzug

Für den effektiven Vollzug, die Kontrolle und fachliche Auskünfte werden Stadt und Land mehr Personal zur Verfügung stellen.

Was ist eine Nächtigungsabgabe?

Grundsätzlich wird zwischen einer Allgemeine und einer besondere Nächtigungsabgabe unterschieden. Die allgemeine Nächtigungsabgabe wird für entgeltliche Nächtigungen in Wohnungen im Gemeindegebiet eingehoben, die der Beherbergung von Gästen im Rahmen des Gastgewerbes oder in Privatunterkünften, aber auch in Wohnwägen und Wohnmobilen dienen.


Privatunterkünfte außerhalb des Gastgewerbes

Privatunterkünfte sind solche, die außerhalb des Gastgewerbes für vorübergehende Aufenthalte gegen Entgelt angeboten werden. Darunter fällt auch die Privatzimmervermietung. "Dadurch schließt sich der Kreis zum Salzburger Raumordnungsgesetz, das die Zweckentfremdung von Wohnungen nur unter genau definierten Voraussetzungen ermöglicht", heißt es vom Land.

Wer zahlt und wer erhebt?

Die Höhe der allgemeinen Abgabe darf künftig 1,7 Euro oder 2,3 Euro nicht überschreiten und ist von der Person zu entrichten, die eine Nächtigung in Anspruch nimmt. Die Einhebung sowie Abführung dieser Abgabe obliegt der Person, die eine Unterkunft zur Verfügung stellt. Die besondere Nächtigungsabgabe hingegen wird für Ferienwohnungen einschließlich dauernd überlassener Ferienwohnungen sowie für dauernd abgestellte Wohnwägen eingehoben.

Jugendorganisationen sind abgabenbefreit

Von der Erhebung befreit sind übrigens Personen vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die Mitglied einer Jugendorganisation sind und an einer Veranstaltung einer solchen Organisation teilnehmen, sowie deren Begleitperson.

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