Laakirchen: Tote nicht tief genug bestattet?

Am Laakirchner Friedhof prüft derzeit das Amt die Tiefe neuer Gräber. | Foto: Stadtamt Laakirchen/Archiv
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LAAKIRCHEN (tk). „Todfeinde am Friedhof“ – das wäre wohl ein treffender Titel für eine merkwürdig-morbide Auseinandersetzung, die derzeit in Laakirchen stattfindet.
Seit einigen Monaten tobt in der 9500 Seelen-Gemeinde ein veritabler Streit zwischen Leichenbestatter Peter Huemer und Totengräber Manfred Leitner. Anlass ist die Tiefe der Gräber am Laakirchner Friedhof.

Die Verstorbenen seien dort teilweise nicht vorschriftsmäßig 1,60 Meter tief beerdigt: So der Vorwurf des Bestattungsunternehmers in Richtung Totengräber. Vielmehr seien manche Leichen nur einen Meter tief unter der Erde. Das wäre, laut OÖ-Friedhofsordnung, zu wenig.
Die Diözese Linz gibt vor, dass ein Grab in OÖ mindestens 1,60 Meter – ein Tiefgrab sogar 2,20 Meter tief sein muss (siehe Zur-Sache-Info unten).
„Es ist immer ärger geworden in den letzten zweieinhalb Jahren. Der Totengräber gräbt so seicht – Verstorbene sind oft nur einen Meter tief beerdigt worden“, kritisiert Peter Huemer.

Der Bestattungsunternehmer führt seinen Feldzug gegen die „seichten Gräber“ seit Monaten auch auf seiner Homepage. Dort werden angebliche Verfehlungen des Totengräbers wortreich dokumentiert. Sogar der Vorwurf, dass Verstorbene am Laakirchner Friedhof nur „verscharrt“ würden, fand sich dort bis letzter Woche. Ebenso wie Gräberfotos mit Zollstab, die die mangelnde Grabtiefe dokumentieren sollen.

Amt prüft Tiefe der Gräber
Mittlerweile ist auch das Stadtamt in die Friedhofs-Groteske involviert. Aufgrund einer Beschwerde des Bestatters prüft das Amt nun bei jedem neu ausgehobenen Grab dessen Tiefe. „Wir haben die Pfarre darauf hingewiesen, dass die Grabtiefe einzuhalten ist. Wir messen das auch nach“, sagt Bürgermeister Anton Holzleithner.

Der Stadtchef bestätigt außerdem tatsächlich einen Fall, in dem die vorgeschriebene Grabtiefe nicht eingehalten wurde. Ein Leichnam konnte in einem Familiengrab nicht beerdigt werden, weil sonst die Totenruhe der bereits darin beerdigten Person gestört worden wäre.
Auf Nachfrage der BezirksRundschau berichtet auch die Pfarre Laakirchen über mehrere Fälle, in denen die vorgeschriebene Grabtiefe nicht eingehalten worden sei. „Ja, in zwei bis drei Fällen wurde nachgegraben“, so Pfarrer Franz Stallinger.

Totengräber: Kein Kommentar
Totengräber Manfred Leitner wollte auf Anfrage der BezirksRundschau keine Stellung nehmen. „Ich möchte die Situation nicht weiter eskalieren lassen und bin für einen Privatkrieg via Medien nicht zu haben“, so Leitner.

Einziger Lichtblick in der verfahrenen Causa ist, dass weder Leichenbestatter noch Totengräber ihre Jobs auf Sicht ausüben werden. Leichenbestatter Peter Huemer geht demnächst in Pension und Totengräber Manfred Leitner wechselt den Job. Er wird Leichenbestatter in Laakirchen.

Diese Story finden Sie auch im aktuellen Epaper der BezirksRundschau SKGT.


Hintergrund-Informationen


Der Konflikt in Laakirchen hat eine längere Vorgeschichte – das bestätigten beide Konfliktparteien gegenüber der BezirksRundschau. Bestatter Peter Huemer übt seit 33 Jahren seinen Beruf aus, Totengräber Manfred Leitner seit 22 Jahren. Jahrzehntelang arbeiteten die beiden eng zusammen. Seit Beginn der Streitigkeiten vor etwa eineinhalb Jahren, gab es bereits ein Mediationsverfahren zwischen Bestatter und Totengräber – jedoch ohne Erfolg.

Gegen einseitige Schuldzuweisungen in Richtung Totengräber wegen der „seichten Gräber“, verwehrt man sich jedoch in Laakirchen: „Diese Eskalation ist beabsichtigt. Herr Leitner wird immer wieder bedrängt und Herr Huemer wendet fragwürdige Methoden an“, sagt Bürgermeister Anton Holzleithner. Der Bestatter habe teilweise erst im Nachhinein Einwände bezüglich der Grabtiefe vorgebracht, als die fraglichen Gräber schon geschlossen waren, so der Bürgermeister.

Zur Sache – OÖ Friedhofsordnung
In der OÖ Friedhofsordnung, die 1997 von der Diözese Linz erlassen wurde, sind folgende Richtlinien zur Grabtiefe festgelegt: Als Richtwert für die Grabtiefe gilt, sofern in der sanitätsbehördlichen Genehmigung nicht anderes bestimmt wird: Erdgräber: 1,60 Meter, Kindergräber (bis 6 Jahre): 1,20 Meter und Tiefgräber: 2,20 Meter – wobei zwischen den Särgen eine horizontale Erdschicht von mindestens 15 Zentimeter sein soll.

Die Erdüberdeckung über dem zu oberst beigesetzten Sarg hat inklusive Grabhügel mindestens einen Meter zu betragen, sofern die Bodenbeschaffenheit (z. B. reiner Schotter, Kies) nicht eine höhere Erdschicht erfordert. Bei besonders schwierigen geologischen Verhältnissen ist gegebenenfalls im Einzelfall eine sanitätsbehördliche Genehmigung für eine geringere Erdüberschüttung des Sarges einzuholen. (Quelle: OÖ Friedhofsordnung/Diözese Linz)

Am Laakirchner Friedhof prüft derzeit das Amt die Tiefe neuer Gräber. | Foto: Stadtamt Laakirchen/Archiv
Gräber müssen auf OÖ-Friedhöfen mindestens 1,60 Meter tief sein. | Foto: Symbolfoto: photographee/fotolia
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