"Der Staatsbürger wird zu gläsernem Menschen"
GMUNDEN (km). "Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde ein zentrales Kontenregister in Österreich eingeführt. Zur selben Zeit ist auch das Kapitalabfluss-Meldegesetz in Kraft getreten, wodurch Banken verpflichtet wurden, höhere Kapitalabflüsse an das Bundesministerium für Finanzen zu melden", erklärt Anton Höchtl, Steuerberater und Partner der Steuerberatungskanzlei Proconsult. Auszahlungen und Überweisungen von Sicht-, Termin- und Spareinlagen und die Übertragung von Wertpapieren sind an das BMF zu melden, wenn sie die Betragsgrenze von 50.000 Euro erreichen bzw. übersteigen. Zur Vermeidung von möglichen Umgehungskonstruktionen wird die Betragsgrenze von 50.000 Euro durch eine Zusammenrechnungsbestimmung ergänzt, wonach auch darunter liegende Abfluss-Beträge von der Meldepflicht erfasst werden, sofern diese offenkundig miteinander verbundene Vorgänge betreffen und insgesamt wiederum einen Gesamt-Abflussbetrag von mindestens 50.000 Euro erreichen. Dies Meldungen werden nunmehr durch die Finanzämter gesammelt und Außenprüfungen hinsichtlich dieser Kapitalabflüsse durchgeführt. Dabei ist dem Finanzamt die Herkunft der Gelder und deren Verwendung nachzuweisen. Dies geschieht durch weitgehende Offenlegung der Privatkonten, Vorlage von Rechnungen für Anschaffungen oder Vorlage von Kauf- und Kreditverträgen. "Insgesamt wird der Staatsbürger dadurch zu einem gläsernen Menschen. Die Finanz sieht, wie er sein Geld verdient und wofür er es ausgibt", stellt Höchtl abschließend fest.
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