Miba: Gewerkschaft bringt Aufsichtsbeschwerde ein

Foto: Miba AG

LAAKIRCHEN. Die Gewerkschaft PRO-GE hat beim Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Wirtschaftskammer Oberösterreich wegen falscher Zuteilung der Firma Miba Bearings zur Landesinnung der Metalltechniker eingebracht. Der Industriebetrieb Miba hat einen Unternehmensteil ausgegliedert und mit seinem neuen Betrieb Miba Bearings in den Kollektivvertrag Metallgewerbe gewechselt, was für die Beschäftigten nachteilig ist. „Für uns ein klarer Fall von Kollektivvertragsflucht“, sagt PRO-GE-Landessekretär Walter Schopf. „Für die Beschäftigten ist der Wechsel ins Gewerbe nachteilig, dabei hat sich weder an der Arbeitsweise, noch an der industriellen Produktion etwas verändert.“

„Die Gewerkschaft ist mit ihrer Kritik nun beim richtigen Ansprechpartner angelangt.
Wir haben immer gesagt, dass nicht das Unternehmen die Entscheidung trifft, welcher Kollektivvertrag angewendet wird. Die Miba steht – wie auch bisher – weiterhin für konstruktive Gespräche zur Verfügung“, entgegnet die Miba-Pressesprecherin Valerie Weixlbaumer.

Industrie-Kollektivvertrag muss zur Anwendung kommen

Auch ein Sachverständiger hat nun die Sichtweise der Gewerkschaft bestätigt: es wird bei Miba Bearings in hohen Stückzahlen maschinell gefertigt, gemäß den Kriterien der Gewerbeordnung überwiegt die Industriemäßigkeit, wodurch sich die Zugehörigkeit zum Fachverband der Maschinen-, Metallwaren und Gießereiindustrie ergibt. Somit muss der Kollektivvertrag für ArbeiterInnen in der Eisen- und metallerzeugenden und –verarbeitenden Industrie zur Anwendung kommen.

"Miba spart auf Kosten der Beschäftigten"

„Die Zuordnung als Gewerbebetrieb dient offensichtlich nur dazu, dass der Betrieb auf Kosten der Beschäftigten sparen kann“, ärgert sich Schopf. „In einem offensichtlich industriellen Betrieb muss auch der entsprechende Kollektivvertrag eingehalten werden. Das steht den Beschäftigten zu. Da auf Gesprächsebene keine Annäherung möglich war, haben wir nun die Aufsichtsbeschwerde beim Wirtschaftsministerium eingebracht und einen paritätischen Ausschuss beantragt, der sich der Sache annimmt.“

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