Verhängtes Radar sorgt für Facebook-Wirbel
BAD ISCHL. Weil die Grundstücksbesitzer in Lindau das in ihrer Einfahrt positionierte mobile Radar mit einem Tuch zugehängt hatten, wurde die Radar-Diskussion auf Facebook erneut angekurbelt.
Viele User kommentierten Theorien über Abzocke und die Unnötigkeit der flächendeckenden 30er-Zone in Bad Ischl unter das gepostete Foto. Dem widerspricht Bezirksinspektor Josef Eisl: "Bei uns gehen sehr viele Beschwerden von Mitbürgern ein, dass in gewissen Ortsteilen von Bad Ischl zu schnell gefahren wird. Das mobile Radar gibt uns die Möglichkeit, dies zu kontrollieren und zu ahnden." Das Radar – platziert in einem weißen Kastenwagen – wurde seit seiner Anschaffung bereits an 50 verschiedenen Stellen in Bad Ischl aufgestellt.
Rahmenbedingungen für die Aufstellung
Via Facebook meinten manche Nutzer auch, dass es gar nicht zulässig sei, das mobile Radar auf einem Privatgrundstück aufzustellen. Im Falle des zugehängten Geschwindigkeitsmessers hätte der Grundstücksbesitzer so seinen Unmut über die unerlaubte Aufstellung zur Schau gestellt. "Stimmt nicht", erklärt Eisl weiter, "denn wir stellen das mobile Radar nur dann auf private Grundstücke, wenn dies ausdrücklich von dem Besitzer gewünscht ist." Was auch in besagtem Falle so gewesen sei. "Dass es dann zu der Verhüllung gekommen ist, hatte familieninterne Gründe", so der Inspektor. Wäre ein Grundstücksbesitzer nicht mit der Platzierung des Radars einverstanden, würde es sich um eine Besitzstörung handeln, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Auch für die Polizei.
Paintball-Attacken und Strafhöhe
Generell gehe man einer solch unbedeutenden "Manipulation" nicht nach. In jüngster Vergangenheit kam es zu Angriffen durch Paintballs. Sowohl bei den fixen Radarstationen, als auch beim mobilen Radar. "Es entsteht zwar kein Schaden, aber falls sich die Vorkommnisse häufen, müssen wir dem schon nachgehen", meint Eisl. Wenn doch ein größerer Schaden entsteht – so, wie im Fall eines gesprengten Radars in Braunau – kann dies den Schuldigen bis zu 70.000 Euro kosten.
Apropos Strafen: Für Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h über dem Limit müssen 50 Euro bezahlt werden, danach steigt die Bußgeldhöhe proportional zur Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung rapide an. "Rekordhalter ist ein Fahrer, der es in einer 30er-Zone auf immerhin 109 km/h gebracht hat", so Eisl.
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