Polizeikontrolle
24-Jährige musste zum Drogentest ins Maisfeld
Junge Zellerin musste auf Weg zu Hebo-Festival bei Polizeikontrolle einen Drogentest absolvieren – im Maisfeld.
TAUFKIRCHEN/PRAM. Das heurige "Hebo Open Air" von 9. bis 10. Juli wird der 24-jährigen Susanne Straif aus Zell/Pram wohl lange in Erinnerung bleiben. So machte sich die Zellerin am Freitag, 9. Juli, gegen 18 Uhr auf den Weg zum Festival. Am Weg dorthin geriet sie im Bereich Feuerwehrhaus der FF Höbmannsbach in eine Polizeikontrolle. Wie Straif schildert, lenkte sie ihren Wagen auf den dazugehörigen Parkplatz. "Nach der Ansicht meines Führerscheins wurde ich gebeten, aus dem Auto auszusteigen, woraufhin ich dem betreffenden Polizisten gefolgt bin und einen Alkoholtest ablegte, der 0,0 Promille ergab", erzählt die Zellerin der BezirksRundschau.
"Das geht nicht"
Doch das war längst nicht alles, wie Straif erklärt: "Kurz darauf wurde ich an eine Polizei-Kollegin verwiesen, die mir mitteilte, dass ich mit ihr mitkommen solle, um einen Drogentest zu machen. Nach einem rund 100 Meter langen Fußmarsch zu einem naheliegenden Maisfeld überreichte mir die Polizistin einen Kaffeebecher und sagte, dass ich in dem Feld in den Becher urinieren dürfe. Ohne Widerrede legte ich den Drogentest ab – wer widerspricht ohne umfassende Kenntnis der Rechtslage schließlich einer Polizeibeamtin?", schildert Straif den Vorfall und fügt hinzu: "Die Polizistin, die dies als Frau eigentlich verstehen sollte, hatte nicht einmal ein Taschentuch für mich. Das mag sich lustiger anhören, als es tatsächlich war." Auf Straifs anschließende Frage, ob man denn nicht einen Schlüssel für das Feuerwehrhaus organisieren hätte können, um dort in der Toilette wenigstens in Würde einen Drogentest ablegen zu können, erhielt die 24-Jährige schlicht die knappe Antwort: „Das geht nicht“.
Drogenlenker ein Problem
Die BezirksRundschau hat Schärdings Bezirkspolizeikommandanten Matthias Osterkorn mit dem Vorfall konfrontiert, der meint dazu: "Grundsätzlich stellen Drogenlenker im Straßenverkehr in den letzten Jahren verstärkt ein Problemfeld für die Bundespolizei des Bezirkes dar. Gerade anlässlich von diversen Festivals werden Verkehrskontrollen mit personeller Verstärkung durchgeführt – sowohl Alkotests, als auch Drogentests. Bei der Urinabgabe für den Drogenschnelltest handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme des Fahrzeuglenkers", so Osterkorn. "Es wird grundsätzlich darauf geachtet, dass die Lenker eine Toilette aufsuchen können beziehungsweise werden sie zu einer Polizeidienststelle gefahren. Es sei denn, der oder die Lenkerin ist damit einverstanden, an Ort und Stelle Urin abzugeben. Die Wahrung der Intimsphäre hat bei derartigen Amtshandlungen selbstverständlich oberste Priorität."
Polizeikommando bedauert Vorfall
Wie Osterkorn betont, bedauert das Bezirkspolizeikommando, "dass es hier offensichtlich aufgrund der hohen Fallzahlen zu einer Fehlinterpretation in Bezug auf Zustimmung zur Urinabgabe gekommen ist." Mit den betroffenen Beamten wurde laut Bezirkspolizeikommandanten gesprochen. Zu bedenken gibt Osterkorn allerdings, dass an diesem Abend aufgrund der Kontrollen zwei Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen werden konnten.
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