Nach Corona-Maßnahmen
Klinikum Schärding beantwortet häufige Fragen rund um Spitalstermine oder -aufenthalte

- Vermeidbare OPs werden derzeit am Klinikum Schärding abgesagt – die Notfallversorgung ist jedoch gesichert, betont das Klinikum Schärding auf seiner Facebookseite.
- Foto: Klinikum Schärding
- hochgeladen von Judith Kunde
Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen nahm das Klinikum Schärding am Montag, 16. März, zu den häufigsten Fragen von Patienten, Angehörigen oder zu geplanten Klinikaufenthalten Stellung.
SCHÄRDING (juk). Alle nicht dringend notwendigen Operationen werden derzeit abgesagt, um ausreichend Kapazitäten für die Versorgung von Corona-Patienten zu haben, hieß es in dem Statement. "Falls wir Ihre Operation absagen müssen, erfolgt eine persönliche Kontaktaufnahme durch das Spital", informiert das Klinikum Schärding auf seiner Facebookseite. Notwendige Operationen wie alle onkologischen Operationen und Behandlungen, Herz-OPs und die Behandlung von akuten Schlaganfällen sind zu jeder Zeit gesichert. Ebenfalls persönlich über eine Absage informiert werden Patienten, wenn ein geplanter Ambulanztermin ausfällt. Menschen, die einen Ambulanztermin vor sich haben und nicht gesund sind (Infekte wie zum Beispiel Fieber, Erkältung, Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Durchfall etc.), werden aufgefordert sich vorab selbst telefonisch bei der zuständigen Ambulanz zu melden.
Fragen rund um Schwangerschaft und Entbindung
Viele Fragen ergeben sich auch rund um Schwangerschaft und Geburt. Für Patientinnen auf der Entbindungsstation ist weiterhin eine Begleitperson für die Geburt, zum Beispiel der Vater erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass er keine keine Symptome wie Fieber, Husten Schnupfen Heiserkeit oder Durchfall haben darf. CTG-Termine für werdende Mütter im Spital finden weiterhin statt. Hier gilt ebenso wie bei anderen ambulanten Terminen: Nehmen Sie bei Anzeichen einer Infektion vorab Kontakt mit dem Spital auf. Da im Klinikum Schärding ein generelles Besuchsverbot gilt, ist auch der Besuch von Geschwisterkindern auf der Geburtsstation derzeit nicht gestattet. Ausnahmen von der Besuchsregelung werden nur für Kinder, die im Spital liegen, und Patienten auf der Palliativstation gemacht.
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