Arbeitsunfähig
Arbeiterkammer erkämpft Invaliditätspension für schwer kranken Schärdinger
Aufgrund verschiedener orthopädischer Krankheitsbilder sah sich ein Arbeiter aus dem Bezirk Schärding außerstande, in seinem Beruf weiter zu arbeiten. Einen Antrag auf Invaliditätspension lehnte die PVA ab. Die AK Schärding klagte – mit Erfolg.
SCHÄRDING. Der 58-jährige Mann aus dem Bezirk Schärding war in den vergangenen 15 Jahren mehr als 90 Versicherungsmonate in seinem angelernten Beruf als Fassader beschäftigt, ehe in verschiedene hartnäckige orthopädische Erkrankungen daran hinderten, seinen Beruf weiter auszuüben. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit und der damit erworbenen Versicherungsmonate genoss er Berufsschutz. Einen Antrag auf Invaliditätspension lehnte die PVA ab. Verzweifelt wandte sich der Mann an die AK Schärding.
Klage eingereicht
Diese reichte beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen den ablehnenden Bescheid der PVA ein. Ein gerichtliches Gutachten bestätigte schließlich die Ansicht der AK-Experten und die Wahrnehmung des Arbeiters: Er sei tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seiner Arbeit nachzugehen, so das Gutachten. Das Gericht orientierte sich an diesem Gutachten und urteilte im Sinne des Arbeitnehmers: Er bekam mit September 2022 die Invaliditätspension zugesprochen. „Unser Einsatz hat sich gelohnt. Der Mann bekam auf Basis eines neuen Gutachtens vom Gericht die wohlverdiente Invaliditätspension zugesprochen“, freut sich AK-Bezirksstellenleiter Wolfgang Schwarz.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.