Krank im Urlaub – was jetzt?
BEZIRK (kpr). Mit der Grippe im Bett liegen, wenn eigentlich ein paar entspannende Urlaubstage vor einem liegen – das ist eine Qual für Arbeitnehmer. Es stellt sich die Frage: Gehen die Urlaubstage trotzdem drauf, obwohl man sie im Bett verbringen muss? Wolfgang Schwarz von der Arbeiterkammer Schärding teilt mit: "Wird man im Urlaub krank, ändert sich vorläufig nichts an der Urlaubsvereinbarung. Dauert die Erkrankung allerdings länger als drei Kalendertage, dann zählen sämtliche Tage des Krankenstands nicht mehr als Urlaub." Dafür sei es unverzüglich nötig, sich in ärztliche Behandlung zu begeben. Verschreibt der Arzt einen Krankenstand, der länger als drei Tage andauert, ist das dem Chef mitzuteilen. Nach dem Krankenstand benötigt der Arbeitgeber schließlich eine Krankenstandbescheinigung. "Erkrankt man während eines Urlaubs im Ausland, so muss zusätzlich zur ärztlichen auch eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass der behandelnde Arzt tatsächlich ein zugelassener ist", fügt Schwarz hinzu.
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