Neues vom Landesgericht
"Geisterwaggons" in Wieselburg brachten 53-jährigen Verschieber vor Gericht
WIESELBURG/ST. PÖLTEN. Zwei Jahre nach einer Zugskollision in Wieselburg mit vier schwer und 14 leicht verletzten Personen musste sich vor Kurzem ein 53-jähriger Verschieber am Landesgericht St. Pölten verantworten. Staatsanwalt Karl Wurzer ging beim Prozess von fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung mit einer Strafdrohung bis zu zwei Jahren Haft aus.
"Vorschriftsmäßig gehandelt"
"Nicht schuldig", erklärte der, seit dem Jahr 1986 als Verschieber tätige Mann und schilderte vor Gericht detailliert die Abläufe, denen er vorschriftsmäßig nachgekommen sei, bevor sich in Randegg ein Mannschafts- und vier Güterwagen loslösten und als "Geisterwaggons" rund 20 Kilometer auf einer Strecke mit mehreren auch unbeschrankten Bahnübergängen Richtung Wieselburg rollten.
Wagen setzten sich in Bewegung
"Schau, die Wagen setzen sich in Bewegung", habe er den Angeklagten informiert, berichtete ein anderer Verschieber als Zeuge vor Gericht. Zunächst versuchte er die Waggons laufend einzuholen, dann sei er mit einem Güterwagen dem davonrollenden Zug nachgefahren, doch auch der Einsatz eines Hemmschuhs scheiterte. Auf die Frage von Richter Slawomir Wiaderek nach der Ursache meinte der Beschuldigte: "Es ist mir einfach völlig unerklärlich."
Lokführer wurde leicht verletzt
Völlig überrumpelt fühlte sich der Lokführer des Personenzugs, auf den in Wieselburg plötzlich, "wie ein Schatten", die Waggons zurollten. "Ich ärgere mich heute noch, dass ich die Fahrgäste nicht warnen konnte, aber das ist so schnell gegangen", meinte der 61-Jährige aus dem Pielachtal, der zum Glück mit leichten Verletzungen davonkam, als er sich nach hinten mit einem Bauchfleck retten konnte.
"Gehe jetzt bald in Pension"
Jetzt gehe er bald in Pension, erklärte er während einer Prozesspause. Wohl verdient, wie man meint, musste er in seiner Berufslaufbahn nicht nur die Kollision in Wieselburg verkraften, sondern war auch mit zwei Lebensmüden konfrontiert. Einer habe ihm lachend entgegen gewinkt, bevor er unmittelbar vor dem herannahenden Zug seinen letzten Schritt machte. Den zweiten Suizid-Kandidaten habe er offensichtlich lebensrettend zur Seite gedrückt. Er fand ihn neben den Gleisen sitzend. Mit einer Flasche in der Hand habe dieser gemeint: "Nicht einmal das bring ich zusammen!"
Verletzung der Dienstvorschrift
"Sehr eindeutig", sei laut Wurzer das Gutachten des Sachverständigen, der bei den Geisterwaggons keinen technischen Defekt feststellen konnte. Es könne sich also nur um eine Verletzung der Dienstvorschrift handeln, wobei der 53-jährige Verschieber den Bremsabsperrhahn nicht geöffnet sowie die abschließende Bremsprobe nicht durchgeführt habe.
Prozess musste vertagt werden
Richter Slawomir Wiaderek vertagte den Prozess am Landesgericht St. Pölten unter anderem, um weitere Informationen zu Sprachaufzeichnungen einzuholen.
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