Neues vom Landesgericht
NS-Sympathisant aus dem Bezirk Scheibbs wurde verurteilt

- <b>Der vorsitzende Richter</b> des Geschworenensenats, Helmut Weichhart, verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
- Foto: Ilse Probst
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Ein 28-Jähriger aus dem Bezirk geriet ins Visier des Verfassungsschutzes.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit Bewährungshilfe für die dreijährige Probezeit wurde am Landesgericht St. Pölten ein 28-Jähriger aus dem Bezirk Scheibbs rechtskräftig verurteilt, nachdem er aufgrund von Nachforschungen des Verfassungsschutzes als NS-Sympathisant ins Visier der Beamten geraten war.
Einschlägige Bilder und Textnachrichten
Laut Staatsanwaltschaft verbreitete der Beschuldigte zwischen 2017 und 2020 mehr als 40 Bild- und Textnachrichten vorwiegend über WhatsApp, deren Inhalt geeignet war, andere in ihrem nationalsozialistischen Gedankengut zu bestärken, bzw. sie dafür zu gewinnen.
Angefangen von verharmlosenden Darstellungen, etwa eines Schneemannes, der mit NS-Symbolen ausgestattet die rechte Hand zum Hitlergruß nach vorne streckt, über Bilder seines Wohnzimmerverbaues mit zahlreichen einschlägigen Devotionalien, bis hin zu zahlreichen Fotos, auf denen er selbst mit nacktem Oberkörper posiert, der – übersät mit Tattoos – auch jede Menge einschlägige Symbole aufweist.

- <b>Rechtsanwalt Josef Schnirzer</b> verteidigte den Angeklagte vor Gericht.
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Kommunikationsprobleme bei der Einvernahme
„War ihm bewusst, dass das verboten ist?“, fragte der vorsitzende Richter des Geschworenensenats, Helmut Weichhart, die Ex-Freundin des Angeklagten.
„Ja“, meinte diese, sie habe ihn sogar darauf aufmerksam gemacht. Gespräche mit ihm habe sie als normal empfunden, erklärte sie, nachdem Weichhart wegen eines körperlichen Gebrechens des Mannes auf Kommunikationsprobleme im Zuge der Einvernahme des 28-Jährigen gestoßen war.

- Neues vom Landesgericht: NS-Sympathisant aus dem Bezirk Scheibbs fasste eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten aus.
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Angeklagter bekannte sich weitgehend schuldig
Aufgrund der erdrückenden Beweislage bekannte sich der Angeklagte auch weitgehend schuldig, relativierte aber etwa damit, dass er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass auch seine WhatsApp-Postings so viele Personen erreichen, dass er gegen das Verbotsgesetz verstoße.
Verteidiger Josef Schnirzer führte die intensiven Aktivitäten des Beschuldigten per Handy und Computer unter anderem auf dessen Gebrechen zurück.
Er habe eigentlich keine Freunde und trotz seiner Berufstätigkeit fehlte ihm schon seit seiner Kindheit die nötige Anerkennung, die er sich daher im Netz geholt habe, allerdings bei den Falschen und mit äußerst fragwürdigen Beiträgen.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten auch wegen des Besitzes eines Schlagrings schuldig, vor allem aber wegen diverser Verbrechen nach dem Verbotsgesetz. Mobiltelefon und Computer wurden als Datenträger konfisziert.
Weitere Gerichtsgeschichten aus dem Bezirk Scheibbs findet man hier.



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