Neues vom Landesgericht
Prozess nach Zugunglück in Wieselburg
Der Zugunfall, der sich 2016 in Wieselburg ereignet hatte, endete am Landesgericht St. Pölten mit einer Geldbuße.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. Vier Jahre, nachdem eine führerlose Wagengruppe in Wieselburg in einen Regionalzug krachte, endete der Prozess gegen einen 55-jährigen Verschieber am Landesgericht St. Pölten mit einer Diversion in Höhe von 2.900 Euro Geldbuße (100 Tagessätze zu je 12 Euro, plus diverse Verfahrenskosten). Sowohl der Beschuldigte als auch Staatsanwalt Karl Wurzer akzeptierten das Angebot von Richter Slawomir Wiaderek.
Zug hatte sich in Randegg gelöst
Der Unfall ereignete sich im Oktober 2016, nachdem sich am Bahnhof in Randegg ein Mannschafts- und vier Güterwagen losgelöst hatten und rund 20 Kilometer weiter mit dem Personenzug kollidierten. 18 Bahnfahrer erlitten dabei teils schwere Verletzungen. Über 160.000 Euro wurden mittlerweile von der Versicherung als Entschädigung ausbezahlt.
Verantwortung für Entkuppeln
Wurzer legte dem 55-Jährigen zur Last, dass er das selbständige Entkuppeln der Waggons zu verantworten habe, wobei dieser zu Beginn des Prozesses im Herbst 2018 zunächst erklärte, sich vorschriftsmäßig verhalten haben.
Gutachten wurde angezweifelt
„Mein Mandant möchte Verantwortung für ein allfälliges Fehlverhalten übernehmen“, meinte Verteidiger Edwin Mächler in der fortgesetzten Verhandlung und betonte gegenüber den Bezirksblättern, dass sein Mandant nach vier Jahren, in denen das Verfahren über ihm schwebte, endlich einen Schlussstrich ziehen wolle. Er selbst habe anhand des Gutachtens die Situation vor Ort untersucht und sei überzeugt, dass die Version des Sachverständigen falsch sei, so Mächler. Es habe damals keine Vorschriften gegeben, wie stark eine Wagengruppe zu bremsen sei, darüber hinaus habe man mittlerweile die Vorschriften geändert und die entsprechende Aufgabe der Logik folgend an den Triebwagenführer übergeben.
Kein Vorsatz vorhanden
„Es ist Ihnen ein Fehler passiert“, begründete Wiaderek sein Diversionsangebot. Leider habe dieser Fehler schwere Konsequenzen nach sich gezogen. Es läge jedoch kein Vorsatz und keine Beeinträchtigung durch Alkohol vor, der Beschuldigte sei völlig unbescholten und habe zuletzt auch Verantwortung für seine, wie die Ermittlungen ergaben, nur leichte Fahrlässigkeit übernommen – eine Einschätzung, der sich auch der Staatsanwalt anschloss.
Weitere Gerichtsgeschichten aus dem Bezirk Scheibbs findet man auf meinbezirk.at/landesgericht.
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