Security packte bei Fest hart zu

- <b>Verteidiger Thomas Trixner</b> plädierte für einen Freispruch seines Mandanten, dem der Richter schließlich auch nachkam.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Roland Mayr
Ein Security musste sich vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten.
BEZIRK SCHEIBBS. "Er hat nur das Mindestmaß an Kraft aufgebracht, das notwendig war, den renitenten Gast vom Gelände zu bringen", erklärte Thomas Trixner als Verteidiger eines 28-Jährigen, der sich zum Vorwurf der schweren Körperverletzung des St. Pöltner Staatsanwalts Thomas Korntheuer nicht schuldig bekannte.
Gast vom Gelände verwiesen
Als Security war der Angeklagte am 29. Juni vergangenen Jahres auf einem Fest in Wieselburg im Einsatz. Ihm sei ein Gast aufgefallen, der andere mit Bier angeschüttet habe. Mehrfachen Aufforderungen, Ruhe zu geben, sei der Bursche nicht nachgekommen. Als er gemeinsam mit einem Kollegen den Gast vom Gelände bringen wollte, habe sich dieser heftig gewehrt und sich sogar losgerissen. Daher habe er mit einem eingelernten Griff den, seiner Meinung nach stark alkoholisierten Mann fixiert. In die Mitte genommen habe man ihn dann aus dem Gelände geführt.
"Ich trink überhaupt nix"
Wie es dabei zum Bruch eines Ellbogenknochens bei dem 21-jährigen Mechaniker gekommen sei, könne er sich nicht erklären. An seinem Verteidiger demonstrierte er die Fixierung des Gastes, der die Situation auf völlig andere Art und Weise darstellte. Er habe weder jemanden mit Alkohol angeschüttet, noch sei er alkoholisiert gewesen. "…., weil ich trink überhaupt nix", behauptete der Zeuge.
Er habe sich gegen die "Abführung" gewehrt, weil es für ihn keinen Grund dazu gegeben habe. Als ihn die beiden Securitys durch eine dunkle Unterführung eskortierten, habe der Beschuldigte ihm grundlos den Ellbogen durchgedrückt und dabei den Knochen gebrochen. Dafür gebe es allerdings keine weiteren Zeugen, abgesehn von dem Kollegen des 28-Jährigen.
Dieser stimmte in wesentlichen Punkten den Erklärungen des Beschuldigten zu. "Es war notwendig ihn wegen seiner Alkoholisierung an den Händen zu fixieren", meinte der unter Wahrheitspflicht stehende Zeuge, der keine Schmerzlaute wahrgenommen habe.
Verteidiger für Freispruch
"Ich glaube, dass ein Mindestprogramm abgespult wurde", resümierte Trixner und plädierte für einen Freispruch seines Mandanten, dem Richter Slawomir Wiaderek auch nachkam (nicht rechtskräftig). In seiner Urteilsbegründung erklärte Herr Rat: "Nicht, weil ich von Ihrer Unschuld restlos überzeugt bin, sondern weil ich an Ihrer Schuld auch zweifle." Es sei allerdings nicht nachweisbar, so Richter Slawomir Wiaderek, wodurch es zur Knochenabsplitterung gekommen sei.



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