Neues vom Landesgericht
"Völlig dicht" auf der Flucht vor dem Blaulicht in Gresten
Ein St. Pöltner ist mit Alkohol und Drogen im Blut vor den Polizeibeamten in Gresten geflüchtet.
GRESTEN/ST. PÖLTEN. Nicht zum ersten Mal stand ein 52-jähriger St. Pöltner vor Gericht, wo ihn Herr Rat als "guten Bekannten" empfing. Staatsanwältin Nicole Elsinger legte dem elfmal einschlägig Vorbestraften diesmal zur Last, dass er mit gestohlenen Kfz-Kennzeichentafeln Polizeibeamten aus dem Bezirk Scheibbs davongefahren und nach seiner Festnahme in der Arrestzelle randaliert habe.
Die Drogen als Lebensinhalt
"Es tut mir natürlich leid", erklärte der Beschuldigte, nachdem es ihm auch bei der letzten Verurteilung leid tat, auf Polizeibeamte zugefahren zu sein. Schon damals hätten Alkohol und Drogen sein Leben bestimmt, meinte er. In einem Gutachten attestierte Dietmar Jünger dem Beschuldigten eine tiefgreifende Persönlichkeitsstörung, den Antrag der Staatsanwältin auf Einweisung des Mannes in eine Anstalt wies der Richter allerdings ab.
Vor der Polizei geflüchtet
Weil sein Fahrzeug nicht mehr zugelassen war, habe er Kennzeichen gestohlen und auf sein Fahrzeug montiert. Am 28. Jänner 2019 fiel der Mann Beamten in Gresten auf. Bevor sie ihn ansprechen konnten, fuhr er Richtung Scheibbs davon, wobei seine Geschwindigkeit bei der Ortsausfahrt bereits 120 bis 130 Stundenkilometer betrug. Mit Blaulicht folgten die Beamten, da sie bereits wussten, dass die Kennzeichen gestohlen waren und forderten umgehend Verstärkung an.
Schüsse stoppten die Flucht
Er habe schon mitgekriegt, dass ihn die anhalten wollten, gab der Angeklagte zu. Gestohlene Nummerntafeln, Alkohol, Kokain und Haschisch intus waren Motivation genug, davon zu fahren. "Ich hab sie nicht vorbeifahren lassen", schilderte er weiter und dann "hab i an leichten Kracher g'hört."
Den Beamten nach sei der Mann so mittig gefahren, dass ein Überholen bei dieser Geschwindigkeit zu gefährlich gewesen sei. Erst, als er sein Fahrzeug anhielt, blieb auch die Polizei vor ihm quer zur Fahrbahn stehen. Als einer der Polizeibeamten auf den St. Pöltner zuging, stieg dieser erneut aufs Gaspedal und fuhr über das Bankett am Streifenwagen vorbei, weshalb die Beamten zunächst in die Luft und danach auch auf die Reifen schossen.
Täter randalierte in der Zelle
Am nächsten Tag protestierte der Mann gegen seine Verhaftung und ließ seine Wut an einem Spülkasten in der Zelle aus, wofür er nun Schadenersatz zu leisten hat. Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro muss er außerdem einer Frau bezahlen, die eine Ohrfeige von ihm kassierte und ihrer Aussage nach fünf Wochen die Wohnung nicht verlassen konnte, weil ihr Gesicht so blau gewesen sei. Mit einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten kam der St. Pöltner dennoch sehr glimpflich davon, weil der Richter keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt erkennen konnte (nicht rechtskräftig).
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