Wirtschaft
Abg.z.NR Hörl: Nutzt den Handwerkerbonus!

 Der Handwerkerbonus ist ein Zuschuss für handwerkliche Arbeitsleistungen aller Art, die in einer Wohnung oder einem Eigenheim durchgeführt werden.  | Foto: Archiv
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  • Der Handwerkerbonus ist ein Zuschuss für handwerkliche Arbeitsleistungen aller Art, die in einer Wohnung oder einem Eigenheim durchgeführt werden.
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  • hochgeladen von Florian Haun

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. ÖVP-Nationalratsabgeordneter Franz Hörl kennt die Details und ruft alle Wohnungsbesitzer und Hauseigentümer auf, von diesem Förderangebot Gebrauch zu machen.

BEZIRK SCHWAZ (red). Der Handwerkerbonus ist ein Zuschuss für handwerkliche Arbeitsleistungen aller Art, die in einer Wohnung oder einem Eigenheim durchgeführt werden, wie zum Beispiel eine Fenstersanierung, eine Terrassenumgestaltung, Malerarbeiten, Fliesenlegerarbeiten oder ein Kücheneinbau. „Beim Handwerkerbonus handelt es sich um eine gezielte Fördermaßnahme, von der nicht nur Wohnungs- und Hausbesitzer profitieren, sondern auch die regionale Wirtschaft“, erklärt Hörl.

Zur Förderung der Lohnkosten für Arbeiten bei Um- und Neubau stehen für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit für dieses Jahr und maximal 1.500 Euro im nächsten Jahr. Nationalratsabgeordneter Hörl nennt als Beispiel eine Badsanierung: „Das neue Badezimmer kostet 10.000 Euro, wobei 3.000 Euro auf die Arbeitsleistung entfallen. Mit dem Handwerkerbonus können 20 Prozent – also 600 Euro – geltend gemacht werden.“

Wie erfolgt die Abwicklung?

Der Handwerkerbonus wird rückwirkend ab dem 1. März gültig sein. Ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Rechnungen sind förderfähig. Anträge können ab dem 15. Juli 2024 gestellt werden. „Sparen Sie bei Ihrem Projekt Kosten und holen Sie sich die Förderung vom Bund ab“, appelliert Hörl. Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Für jene Personen, die diese Möglichkeit zur Online-Beantragung nur eingeschränkt haben, können auch Angehörige oder Nachbarn diese erledigen.

Der Tiroler Nationalratsabgeordnete sieht im Handwerkerbonus einen wichtigen Beitrag zur Ankurbelung der Bauwirtschaft. „Besonders Handwerksbetriebe, die meist regional tief verwurzelt sind und Arbeitsplätze sichern, werden dadurch besonders unterstützt“, so Hörl abschließend.

Weitere Beispiele:
Eine Familie lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung der Maurerin/des Maurers fallen Kosten in Höhe von 10.000 Euro an. Dafür gibt es 2.000 Euro Handwerkerbonus für das Kalenderjahr 2024. Eine Mieterin gestaltet ihre Wohnung um. Die Malerin/der Maler verrechnet 500 Euro für ihre/seine Arbeitsleistung. Dafür gibt es 100 Euro Handwerkerbonus.

Handwerkerbonus wird neu aufgelegt
So kommst du zum Handwerkerbonus
 Der Handwerkerbonus ist ein Zuschuss für handwerkliche Arbeitsleistungen aller Art, die in einer Wohnung oder einem Eigenheim durchgeführt werden.  | Foto: Archiv
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